berufsunfaehigkeitsversicherung-js.de Auswahlmenü
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Infos und Tipps rund um das Thema Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit unserem Vergleich den besten und günstigsten Anbieter finden.

Betriebliche BerufsunfähigkeitsversicherungBetriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich der besten Anbieter und TarifeVergleich der besten Anbieter und Tarife Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung - Optimale Leistungen zum günstigsten PreisOptimale Leistungen zum günstigsten Preis
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Betriebliche Gruppenversicherungen besitzen in Unternehmen eine lange Tradition. So sind die Gruppenunfallversicherung als auch die kollektive Auslandsreise Krankenversicherung schon seit Jahrzehnten verbreitete Repräsentanten, oder die Form Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung einer Spezies von Versicherungsverträgen, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter vereinbart, teils um sein eigenes Kostenrisiko zu minimieren, teils um seiner sozialen Verpflichtung und Fürsorgepflicht nachzukommen.

Betriebliche Kollektivverträge erfahren in letzter Zeit einen zunehmenden Bedeutungsgewinn, sowohl verursacht durch die immer internationalere Aufstellung und Tätigkeit deutscher Unternehmen, Globalisierung, Industrie 4.0, Digitalisierung, Naturkatastrophen, Evakuierungsmaßnahmen, politische Risiken, demografischen Wandel, Gesundheitsrisiken, Mobbing und psychische Probleme wie Burn-out, Gesundheitsmanagement, Pflegefallrisiko, Berufsunfähigkeitsrisiko (BU-Risiko) als auch aufgrund von Notwendigkeiten wie Fachkräftegewinnung und Bindung an das eigene Unternehmen, Reduzierung von Fehlzeiten usw. All das führt dazu, dass sich Unternehmen immer stärker dem Versicherungsschutz und der Vorsorge für ihre Mitarbeiter im Inland und im Ausland bewusst werden und entsprechende Maßnahmen ergreifen sollten. Alles Wichtige zur betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung (BBU-Versicherung) finden Sie in diesem Beitrag.

Weitere Infos zum Thema Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein Vergleich lohnt sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ein betrieblicher Gruppenvertrag oder Kollektivvertrag ist nicht nur auf den Bereich Leben beschränkt, sondern bietet sich auch in den Bereichen Krankenzusatzversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung und den Alternativen dazu ebenso an wie auch für diverse Sachversicherungen.

Eine faktische Unterscheidung zwischen einem Gruppenversicherungsvertrag und einem Kollektivvertrag, wie es vor 1994 üblich war, gibt es inzwischen nicht mehr. Die Begriffe werden heute in der Praxis synonym verwendet. Grundsätzlich sind Sondervergütungen an Versicherungsnehmer oder versicherte Personen nicht zulässig.

Eine Ausnahme gilt für Kollektivverträge. Hier ergeben sich:
Kleiner grüner Haken reduzierte Kosten durch Kosteneinsparungen,
Kleiner grüner Haken reduzierte Risikobeiträge und
Kleiner grüner Haken vereinfachte Aufnahmeverfahren für die Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung.

Einige Voraussetzungen sind für einen Kollektiv(rahmen)vertrag zu erfüllen:
Kleiner grüner Haken Die speziellen Konditionen müssen sich innerhalb des Kollektivs selbst tragen. Das Geschäft darf nicht über fremde Verträge und deren Erträge bezuschusst werden.
Kleiner grüner Haken Die günstigeren Konditionen aufgrund reduzierter Kosten müssen auch durch entsprechende Kostenersparnisse des Versicherers erzielt werden.
Kleiner grüner Haken Art und Höhe der Versicherungsleistungen müssen nach objektiven Merkmalen festgelegt werden.
Kleiner grüner Haken Der versicherte Personenkreis für die Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung muss nach objektiven Merkmalen umschrieben werden und einer definierten Personengruppe angehören und nach bestimmten Kriterien wie berufliche Stellung, betriebliche Zugehörigkeitsdauer, ausgeübte Tätigkeit ausgewählt werden. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist dabei zu beachten.
Kleiner grüner Haken Insgesamt müssen mindestens zehn Personen versichert werden, in einzelnen Bereichen wie die betriebliche Krankenversicherung (BKV) auch weniger.
Kleiner grüner Haken Wird der versicherbare Personenkreis um die Angehörigen erweitert, dann verdoppelt sich i.d.R. die erforderliche Mindestanzahl versicherter Personen.
Kleiner grüner Haken Bei einer Beteiligungsquote von mindestens 90% können sowohl ein rabattierter Einzeltarif als auch ein Firmengruppentarif zur Anwendung kommen.
Kleiner grüner Haken Liegt die Beteiligungsquote unter 90%, aber mindestens bei 50%, dann kann nur ein rabattierter Einzeltarif angewendet werden.
Kleiner grüner Haken Bei Kollektivverträgen zur betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufsverbände müssen mindestens 100 Personen versichert werden.

Eine besondere Angebotsform soll an dieser Stelle thematisiert werden: die Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung.

Um sich die Bedeutung und die Möglichkeiten, die diese kollektive Vertragsform für die Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung bietet, bewusst zu machen, ist es notwendig, sich den gesetzlichen Rahmen der Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit, aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit vor Augen zu halten.

Der Begriff der Berufsunfähigkeit in der bAV

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) liegt eine bAV vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zusagt. Nachdem der Gesetzgeber im Wortlaut des BetrAVG auf die alternative Zusage von Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen abgestellt hat, können dem Arbeitnehmer im Rahmen der bAV auch nur Versorgungsleistungen für den Invaliditätsfall zugesagt werden.

Die Absicherung des Invaliditätsrisikos im Rahmen einer bAV ist dabei seit einigen Jahren eine vor allem von Arbeitnehmern vermehrt nachgefragte Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Während Arbeitnehmer über eine bAV oftmals einen vereinfachten und regelmäßig einen kostengünstigeren Zugang zu einem qualifizierten Versicherungsschutz zur Absicherung ihres BU-Risikos erhalten, können die Arbeitgeber derartige betriebliche Versorgungslösungen als wichtige Instrumente zur Mitarbeitergewinnung und -bindung nutzen.

Der Arbeitgeber ist jedoch zu einer Zusage von Leistungen wegen Invalidität nicht verpflichtet.(1) Eine hiervon abweichende Verpflichtung kann sich z.B. aus einer tarifvertraglichen Bindung ergeben.

In vielen Fällen werden jedoch in den Unternehmen verpflichtende Versorgungszusagen/-ordnungen im Laissez-Faire-Stil ohne Berücksichtigung der Erfüllungspflichten des Arbeitgebers und mögliche Folgen eines potentiellen Stör- oder Leistungsfalles eingerichtet.

In nicht wenigen Fällen wird sogar auf eine schriftliche Rechtsbegründung der bAV verzichtet, sodass vor allem im Leistungsfall, und damit zu einem höchst unpassenden Zeitpunkt, Diskussionsbedarf sowohl über die Leistungsvoraussetzungen und die Versorgungsansprüche des Arbeitnehmers, als auch über eine eventuelle Einstandspflicht des Arbeitgebers entstehen können.

Bei der Absicherung von Berufsunfähigkeitsrisiko im Rahmen der bAV ist zwingend zu beachten, dass der Gesetzgeber im BetrAVG den Begriff der Berufsunfähigkeit nicht verwendet, sondern vielmehr eine mögliche Zusage von Leistungen für den Fall der Invalidität durch die Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers benennt. Der Begriff der Invalidität ist dabei in der Historie der bAV und der gesetzlichen Rentenversicherung zu sehen und nicht zwingend als Invalidität i.S.d. gesetzlichen oder privaten Unfallversicherung auszulegen.

In der bAV wurde unter dem Begriff der Invalidität seit dem 19. Jahrhundert ein Verlust der Arbeitskraft sowohl infolge Krankheit als auch infolge eines Unfalles des Versorgungsberechtigten subsummiert. Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde der Begriff der Invalidität mit dem Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22.06.1889 eingeführt und über lange Zeit verwendet.

Nachdem der Begriff der Invalidität im BetrAVG selbst keine eindeutige Auslegung erfährt, sind eine Definition für die Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung der leistungspflichtigen Invalidität und eine Benennung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Invaliditätsleistungen in der arbeitsrechtlichen Versorgungszusage bzw. Versorgungsordnung zwingend erforderlich. An die Definition des Invaliditätsbegriffs sind dabei keine zwingenden Vorgaben seitens des Gesetzgebers geknüpft.

Nach herrschender Meinung kann der Begriff der Invalidität frei definiert werden, sofern der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt wird.

Hinweis

BUV Rechner
Rechner für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Schon ab 9,25 € monatl.

Hier können Sie die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung anonym online berechnen.


^