Zehn Gründe, die gegen eine Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung sprechen könnten
Es sollte nicht übersehen werden, dass es auch einige Problembereiche bei der Umsetzung gibt:
1. Zusätzlicher innerbetrieblicher administrativer Aufwand für den Arbeitgeber durch Listenführung, Geldüberweisung, Fragen aus der Belegschaft ist erforderlich.
2. Nach Kündigung des Mitarbeiters ist die Fortsetzung des Versicherungsschutzes i.d.R. nur zu teureren Einzeltarifkonditionen (vereinzelt auch danach Fortbestehen der Kollektivkonditionen) möglich.
3. Die Gehaltsnebenleistungen sind als geldwerter Vorteil bei arbeitgeberfinanzierter Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung zu bewerten, sodass eine Besteuerung in Höhe des individuellen Steuersatzes des Mitarbeiters erfolgt. Der Arbeitgeber kann aber auch die Lohnsteuer übernehmen (Pauschalversteuerung).
4. Nur wenige Arbeitgeber scheinen bisher erkannt zu haben, dass sie mit der Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung ein weiteres Instrument zur Mitarbeitergewinnung nutzen können.
5. Es scheint die Bereitschaft zu fehlen, selbst bei einer Anschubfinanzierung Kapitalien zu binden.
6. Die obligatorische arbeitgeberfinanzierte Spielart ist derzeit noch die Ausnahme.
7. Die unsicheren Rahmenbedingungen in der Wirtschaft vor dem Hintergrund der Krisen der letzten Jahre und der aktuellen dramatischen Staatsverschuldung in einigen europäischen Ländern lassen davor zurückscheuen, sich zusätzliche Verpflichtungen aufzuerlegen.
8. Die Vermeidung des zusätzlichen Arbeitsaufwands einer Ausschreibung und Angebotsvergleichs könnte zudem eine Rolle spielen.
9. Ebenso die Annahme, dass man sich unnötigerweise bemüht und Aufwand treibt, um Angebote machen zu können, die dann kaum jemand nutzen möchte.
10. Zusätzlicher Kostenaufwand für den Arbeitgeber meist als arbeitgeberfinanzierte bAV nicht mehr gewollt eingegangene Verpflichtung kann je nach Umfang zum Problem werden.
Gemäß der schon erwähnten YouGov-Umfrage zählt zu den besonders oft genannten Gründen, die gegen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sprechen, immer noch der Preis: Für 1/3 (32%) der Befragten, die keine entsprechende Absicherung besitzen, ist sie zu teuer. Diesen Kritikpunkt kann ein Kollektivvertrag aufgrund der erzielbaren Vergünstigung teilweise deutlich entkräften.
Hinzu kommt die Emotionalität des Themas. Niemand beschäftigt sich gerne mit unangenehmen und existenziell bedrohlichen Lebenssituationen. Ohne ein emotionales Begreifen, ohne das Erleben einer persönlichen Relevanz eines Berufsunfähigkeit Falles, bleibt die Handlungsbereitschaft wahrscheinlich aus. Dadurch werden die Leistungen der Versicherung nicht wertgeschätzt und die Preiswahrnehmung steigt extrem an.
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