berufsunfaehigkeitsversicherung-js.de Auswahlmenü
Berufsunfähigkeitsversicherung - Berufsunfähig

Berufsunfähigkeitsversicherung - Berufsunfähig

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Berufsunfähig in unserem BUV Lexikon.

BerufsunfähigkeitsversicherungBerufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich der besten Anbieter und TarifeVergleich der besten Anbieter und Tarife Berufsunfähigkeitsversicherung - Optimale Leistungen zum günstigsten PreisOptimale Leistungen zum günstigsten Preis
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Berufsunfähigkeitsversicherung

Was bedeutet Berufsunfähig

Berufsunfähig ist der Versicherte, der einen ihm zumutbaren Beruf nicht mehr ausüben kann und dessen Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung gegenüber der Erwerbsfähigkeit eines gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten um mindestens 50 % herabgesunken ist.

Seit dem 01.01.2001 gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung den Begriff der Berufsunfähigkeit für Personen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht 40 Jahre alt sind, nicht mehr. Für den Gesetzgeber ist damit der ausgeübte Beruf uninteressant. Das Sozialgesetzbuch unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung:

Kleiner grüner Haken Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außer Stande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 43 Abs. 1 SGB VI).

Kleiner grüner Haken Unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage gilt der Versicherte nicht als voll erwerbsunfähig, der noch mindestens 3 Stunden täglich eine zumutbare Arbeit ausüben kann (§ 43 Abs. 2 SGB VI) und einen Teilzeitarbeitsplatz findet.

Der Rentenantragsteller kann auf andere zumutbare Tätigkeiten verwiesen werden. Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes über 40 Jahre alt waren, erhalten weiterhin eine, allerdings eingeschränkte, Berufsunfähigkeitsrente. Die Berufsunfähigkeit, durch den Arzt attestiert, löst Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung aus.

Als Berufsunfähig gelten Versicherte, wenn deren Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist.

Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können.

Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.



Seite zurück

Hauptübersicht unseres Berufsunfähigkeitsversicherung Lexikon

BUV Rechner
Rechner für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Schon ab 9,25 € monatl.

Hier können Sie die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung anonym online berechnen.


^