Besonderer Vorteil: Versicherungsschutz für ansonsten nicht mehr Versicherbare
Vorteilhaft kann es sein, wenn es im Rahmen der bAV auch den Arbeitnehmern ermöglicht werden kann, einen Berufsunfähigkeitsschutz zu versichern, die ansonsten nicht versicherbar wären.
Eine listenmäßige Aufnahme der zu versichernden und anzumeldenden Personen kann unabhängig von einer DOE immer dann möglich sein, wenn die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit obligatorisch für alle vereinbart wird und eine bestimmte Jahresbeitragshöhe nicht überschritten wird.
Hinweis
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Zum Hauptthema Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung