Besonderer Vorteil: Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung
Damit die Mitarbeiter eine faire Chance haben, die gestellten Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß zu beantworten, kommt dem Aspekt, wie denn der einzelne Anbieter seine Risikoprüfung ausgestaltet eine ganz zentrale Bedeutung zu. Varianten sind dabei z.B.:
reine Dienstobliegenheitserklärung (DOE),
erweiterte DOE,
vereinfachte Risikoprüfung mit drei, fünf, sieben oder neun Fragen,
Standardrisikoprüfung analog Einzelvertrag.
Eine sog. Dienstfähigkeitserklärung (auch DOE oder Dienstobliegenheitserklärung genannt) seitens des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers für den Zugang zum Versicherungsschutz ist verhandelbar.
Oft wird bei Kollektivverträgen zu deren Vertragsbeginn bei erstmaliger Anmeldung größerer Mitarbeiterzahlen nur eine reine DOE des Arbeitgebers zugunsten des Arbeitnehmers abgegeben, teilweise wird diese auch direkt von den Arbeitnehmern abgegeben, aus der hervorgeht, dass im letzten Beschäftigungsjahr keine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit bestanden hat. Hier werden unterschiedliche Dauern zugrunde gelegt.
Hinweis
Unter bestimmten Voraussetzungen verzichten Anbieter auf die normale Gesundheitsprüfung. Einflusskriterien auf diese Entscheidung des Anbieters können z.B. sein:
bestimmte Mindestversichertenzahl,
zu erwartende Gesamtversichertenzahl,
Finanzierungsart (arbeitgeberfinanziert oder nicht),
bestimmte maximale BU-Rentenhöhe,
bestimmte Berufsgruppen in der Belegschaft,
bestimmtes maximales Eintrittsalter,
höheres Beitragsniveau für Mitarbeiter mit Krankengeschichte.
Und selbst wenn ein Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung über eine DOE nicht möglich sein sollte, kann i.d.R. der Zugang auf Grundlage einer vereinfachten Gesundheitsprüfung mit einigen wenigen Gesundheitsfragen erfolgen.
Für Arbeitnehmer, für die eine Minderung der Erwerbsfähigkeit anerkannt wurde oder für die im Zeitpunkt des Versicherungsbeginns ein entsprechender Feststellungsantrag läuft, ist hingegen in beiden Fällen eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Hinweis
Dies ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil insbesondere für die Mitarbeiter, die ansonsten die Gesundheitsprüfung zum Abschluss von Normaltarifen nicht bestehen würden oder mit Risikozuschlägen rechnen müssten. Die Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt hierin ihren besonderen Wert.
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