berufsunfaehigkeitsversicherung-js.de Auswahlmenü
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung - Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung - Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Infos und Tipps rund um das Themengebiet Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung - Gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Betriebliche BerufsunfähigkeitsversicherungBetriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich der besten Anbieter und TarifeVergleich der besten Anbieter und Tarife Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung - Optimale Leistungen zum günstigsten PreisOptimale Leistungen zum günstigsten Preis
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente seit 2001

Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde das komplette System der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 01.01.2001 durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die grundsätzlich nur noch befristet gewährt wird.

Die halbe Erwerbsminderungsrente führt im Durchschnitt zu einer um 26% geringeren Leistung als die alte Berufsunfähigkeitsrente, die volle Erwerbsminderungsrente liegt im Durchschnitt rund 2% unter der alten Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei Einkommen von 1.500 bis 3.500 EUR lagen die Einbußen gem. Steuerreform 2001/2002 bei rund 38 und 40% für Singles. Nach dem aktuellen Recht ist für die Bewilligung einer Rente entscheidend, in welchem Umfang der Versicherte in einem beliebigen Beruf erwerbstätig sein kann.

Aktuell gilt gem. § 43 SGB VI die teilweise oder volle Erwerbsminderung zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, während zuvor die Differenzierung in Erwerbsunfähigkeit nach § 43 SGB VI und BU nach § 44 SGB VI bis Ende 2000 existierte. Wenn die noch verbliebene Erwerbsfähigkeit zwischen drei bis sechs Stunden täglich beträgt, dann wird die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Ist die verbliebene Erwerbsfähigkeit geringer als drei Stunden, dann wird die volle Erwerbsminderungsrente geleistet.

Grüner Pfeil nach rechts Stufen der Erwerbsminderung

Bei einem Leistungsvermögen von erhält ein Versicherter
unter drei Stunden: volle Erwerbsminderungsrente
drei bis unter sechs Stunden: halbe Erwerbsminderungsrente
sechs und mehr Stunden: keine Erwerbsminderungsrente


Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann und keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente. Nach geltendem Recht ist es gleichgültig, welchen Beruf der Versicherte erlernt oder bislang und zuletzt ausgeübt hat der Versicherte kann daher auf jede andere und damit auch auf eine nicht gleichwertige Tätigkeit verwiesen werden.

Im Ergebnis bleibt festzustellen: Selbst die volle Erwerbsminderungsrente sichert nicht mehr als ca. 34% des Bruttoeinkommens ab, die halbe Erwerbsminderungsrente sogar nur 17%, d.h., es entsteht eine deutliche Versorgungslücke, die es durch eigene Vorsorgemaßnahmen beispielsweise in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu schließen gilt. Es ergibt sich eine Verschlechterung der Versorgung in der Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Versorgung eines Versicherten bei voller bzw. halber Erwerbsminderungsrente
Bruttogehalt: 100%
Nettogehalt: ca. 65%
volle Erwerbsminderungsrente: ca. 34%
halbe Erwerbsminderungsrente: ca. 17%


Voraussetzung für die gesetzlichen Leistungen ist allerdings, dass neben den medizinischen auch noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
Kleiner grüner Haken Die versicherte Person muss mindestens fünf Jahre versichert sein, also die Wartezeit absolviert haben.
Kleiner grüner Haken In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein.

Es wurde ein Bestandsschutz für die Versicherten fixiert, die zum 01.01.2001 bereits das 40. Lebensjahr vollendet hatten. Diese erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn sie ihren bisherigen Beruf nur noch zwischen drei bis sechs Stunden lang pro Tag ausüben können. Der Verweis auf eine andere Tätigkeit ist hier ausgeschlossen.

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden längstens bis zur Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres und nur auf Zeit gezahlt, d.h., es erfolgt eine Befristung für längstens drei Jahre ab Rentenbeginn, wobei die Befristung wiederholt werden kann.

Seit 2005 werden Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Basisrenten steuerlich gleich behandelt (sog. Besteuerungsanteil, nicht mehr Ertragsanteil). Jeder fünfte Angestellte hierzulande wird irgendwann berufsunfähig, bei Arbeitern ist es sogar jeder Dritte. Doch nur wenige sind gegen das Risiko versichert.

Das Rentenversicherungs Altersgrenzen Anpassungsgesetz, das zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, schreibt den Abschlag von 10,8% für Erwerbsminderungsrenten, die mit oder vor dem 62. Lebensjahr beginnen, fest. Diese Regelung gilt auch für Erwerbsminderungsrenten, die 2001 die bis dahin gültige BU-Rente ersetzt haben.



1 Seite zurück

Zum Hauptthema Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

BUV Rechner
Rechner für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Schon ab 9,25 € monatl.

Hier können Sie die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung anonym online berechnen.


^