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Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung - Neuregelung der lebenslangen BU

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung - Neuregelung der lebenslangen BU

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Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Neuregelung der lebenslangen BU seit 2014

Relativ unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde das Altersvorsorge Verbesserungsgesetz 2013 in Kraft gesetzt, das es den Anbietern von Berufsunfähigkeitsversicherungen und Erwerbsminderungsrente seit 2014 ermöglicht, neue Tarife anzubieten, die bis zum Lebensende Versicherungsschutz gewähren.

Bisher sind Tarife mit Leistungen der Berufsunfähigkeitsrente bis zum 67. Lebensjahr üblich. Gleichzeitig sollen die Beiträge für eine förderfähige Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar sein. Sie zählen zukünftig zu den Sonderausgaben, die bis zu einem Betrag von 24.000 EUR einkommensteuerfrei bleiben.

Das Kriterium lebenslanger Versicherungsschutz ist das Problem bei den neuen Förderprodukten. Verlängerte Leistungen sind angesichts der demografischen Entwicklung mit steigender Lebenserwartung deutlich teurer als die Leistungsdauer bis 67. Experten rechnen daher mit einer Verdopplung bis Verdreifachung der Beiträge je nach Berufsgruppe und Eintrittsalter.

Selbst die staatliche Förderung werde diesen Preisanstieg nicht immer ausgleichen können. Daneben bleibt die Konkurrenz der bisherigen Tarifangebote bestehen. Sind diese preiswerter, dann gibt es eigentlich auch keinen Grund, einen geförderten lebenslangen BUV Tarif zu wählen.

Hinweis
Eines sollte trotz Förderung nicht übersehen werden: Es handelt sich i.d.R. um eine reine Risikoabsicherung tritt keine Berufsunfähigkeitsversicherung ein, ist das Geld weg. Und welche Einkommensschicht gibt dafür eher sein Geld aus?



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