Zehn Gründe für die Einführung einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung
Gleich mehrere Gründe sprechen für eine (kollektive-) Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung:
1. Das zu geringe gesetzliche Versorgungsniveau,
2. die daraus resultierende Versorgungslücke,
3. die demografische Entwicklung,
4. die Regelaltersgrenze von 67 Jahren,
5. die Bindung von Fachkräften und Akademikern,
6. der Preisvorteil des Kollektivs,
7. der Versicherungsschutz für alle,
8. die (Teil-)Finanzierung über den Arbeitgeber,
9. die Sozialleistung des Arbeitgebers,
10. die Kombinationsmöglichkeit mit einer Pflegefallabsicherung.
Ein gewichtiger Grund dürfte insbesondere in der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten zu sehen sein. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen werden zunehmend länger im Arbeitsprozess stehen, derzeit wird die Regelaltersgrenze von 67 Jahren postuliert.
Die Belegschaften werden einen höheren Altersdurchschnitt aufweisen. Mit zunehmendem Lebensalter steigt die Krankheitswahrscheinlichkeit und damit die Ausfallwahrscheinlichkeit an.
Ein weiterer Grund ist die sich schon heute stellende und sich zukünftig noch verschärfende Notwendigkeit einer Reihe von Unternehmen, qualifiziertes Personal zu finden und Fachkräfte stärker an das eigene Unternehmen zu binden.
Dies kann über umfassende bAV-Leistungen, die Gruppenunfallversicherung als zusätzliche und geschätzte Sozialleistung des Arbeitgebers oder aber auch die Möglichkeit einer kollektiven Teilnahme an einem kollektiven BKV-Vertrag des Arbeitgebers erfolgen. Schon bei Einstellungsgesprächen und dem Wettbewerb um Spitzen- und Fachkräfte könnten sich diese Leistungsangebote als Argumente für das Unternehmen positiv auswirken.
Hinweis
Da sich 38% der Abschlussinteressierten in erster Linie gerade auch eine Absicherung im Pflegefall wünschen, könnte die entsprechende Kombination dieser Absicherungen von besonderem Interesse sein.
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