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Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung - BU Absicherung der bAV

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung - BU Absicherung der bAV

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Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung in den fünf Durchführungswegen der bAV


Grüner Pfeil nach rechts Pensionszusage
Oftmals sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Leistung für den Fall zu, dass dieser vor Erreichen der Altersgrenze berufsunfähig wird. Üblich ist es, die Berufsunfähigkeitsrente in Höhe der zugesagten Altersrente zu vereinbaren. Die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsrente sollte auf den Beginn des Altersrentenbezuges abgestellt werden, sodass die Altersrente die Berufsunfähigkeitsrente ab diesem Zeitpunkt vollständig ersetzen kann.

Beim Arbeitgeberwechsel geht die Absicherung durch die Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung i.d.R. verloren und müsste beim neuen Arbeitgeber neu vereinbart werden, wenn denn der Gesundheitszustand dies zulässt, wobei dann auch aufgrund des dann höheren Eintrittsalters höhere Beitragsanteile aufgewendet werden müssten, um eine der vorherigen Anwartschaft entsprechende Versorgung erreichen zu können.

Auch Veränderungen wie Betriebsübergang, Fusion, Angleichung und Harmonisierung von unterschiedlichen Versorgungsordnungen in einem Konzern oder einer Holding, Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland usw. führen zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz durch eine Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung.

Grüner Pfeil nach rechts Unterstützungskasse
Bei rückgedeckten Unterstützungskassen werden Varianten für die Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung der Lebensversicherer mit Beitragsbefreiung oder mit Beitragsbefreiung und Rentenleistung der Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Rückdeckungsversicherungen gem. Leistungsplan der Unterstützungskasse vorgesehen. Bei reservepolsterfinanzierten Unterstützungskassen werden sich die Begrifflichkeiten an das Sozialversicherungsrecht und damit an den Invaliditätsbegriff anlehnen.

Arbeitgeberwechsel, Betriebsübergang, Fusion, Harmonisierung von unterschiedlichen Versorgungsordnungen in einem Konzern oder einer Holding, Entsendung von Mitarbeitern usw. führen zu Konsequenzen beim BU-Versicherungsschutz. Beim Arbeitgeberwechsel geht die Absicherung durch die Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung i.d.R. verloren und müsste beim neuen Arbeitgeber erneut vereinbart werden. Ausnahme: der neue Arbeitgeber tritt in die Unterstützungskasse ein und übernimmt die bestehenden Leistungspläne.

Grüner Pfeil nach rechts Pensionskasse
Die jeweilige Pensionskassenversorgungsordnung kann den Invaliditätsbegriff selbst definieren. Daher verwundert es nicht, dass in einigen Pensionskassen die Versicherungsbedingungen der Lebensversicherer und damit die dort übliche Definition der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit verwendet wird, in anderen aber der sozialversicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsminderung Anwendung findet. Bei einigen Pensionskassen kann ausschließlich die Beitragsbefreiung versichert werden.

Scheidet ein Arbeitnehmer mit unverfallbarem Anspruch aus dem Betrieb aus, bevor die Leistung fällig wird, wird ihm die Pensionsversicherung übertragen. Der Arbeitnehmer kann sie dann mit privaten Beiträgen weiterführen oder von seinem neuen Arbeitgeber fortführen lassen (Portabilität).

Grüner Pfeil nach rechts Veränderungen wie Direktversicherung
Der Arbeitgeber entscheidet bei Entgeltumwandlung wie auch bei der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung, ob und in welchem Umfang er Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung zulassen will oder die bAV ausschließlich auf Altersrente und ggf. Hinterbliebenenversorgung beschränkt. Auch die Variante der ausschließlichen Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ohne Rentenleistung kann gewählt werden. In diesem Fall kann auch der Haupttarif der Rentenversicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit beitragsfrei gestellt werden. Üblich ist die 50%-Regel mit Leistungsbeginn ab mindestens 50% BU-Grad.

Beim Arbeitgeberwechsel ergeben sich aufgrund der Mitgabe des Vertrages bei Entgeltumwandlung, der Portabilität aufgrund des Übertragungsabkommens zwischen den Lebensversicherungsunternehmen versicherungsschutzerhaltende Möglichkeiten, die allerdings nicht immer optimal ausfallen.

Grüner Pfeil nach rechts Pensionsfonds
Auch ein Pensionsfondsvertrag kann mit einem Invaliditätsschutz ausgestaltet werden, wobei oftmals eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wie auch die Hinterbliebenenabsicherung weniger attraktiv sind, da beim Pensionsfonds nicht alle Angebote mit einer versicherungsförmigen Garantie ausgestattet werden können. Dies ist bei Pensionskassen und Direktversicherungen grundsätzlich anders.

Eine Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft auf den Arbeitnehmer nach Ausscheiden (versicherungsvertragliches Verfahren) ist bei Pensionsfonds, anders als bei Direktversicherungen und Pensionskassen, nicht möglich. Die Versorgung muss dann innerhalb des Pensionsfonds weitergeführt werden.



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