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Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Definition zum Begriff Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Was ist eine Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei einer Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Risikoversicherung, die ausschließlich das Risiko Berufsunfähigkeit absichert.

Bei der Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung wird kein Kapital angesammelt, Überschüsse, die der Berufsunfähigkeitsversicherer erwirtschaftet, werden meist sofort mit der laufenden Prämie verrechnet. Allerdings gibt es auch Tarifvarianten am Markt, die eine Kapitalauszahlung der Überschüsse bei Ablauf vorsehen.

Hinweis
Die Beiträge für eine Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung sind im Normalfall niedriger als bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Ausnahmen bilden der Abschluss einer Risikolebensversicherung mit niedrigem Todesfallschutz, der häufig die günstigste Variante bietet.

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitszusaversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitszusaversicherung unterscheiden sich im Leistungsumfang und Inhalt nicht signifikant. Allerdings ist festzustellen, dass in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Beitragsanpassungsklausel existiert, die es dem Versicherer ermöglicht, bei gestiegenem Schadenbedarf Beiträge zu erhöhen.

Bei der Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung als selbstständige Vertragsform wird kein Kapital angelegt und investiert, die entstehenden Überschüsse können entweder mit den Beiträgen verrechnet werden oder erhöhen die Rente beim Rentenbezug.

Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel etwas teurer als die Absicherung über eine Berufsunfähigkeitszusaversicherung. Sie wird von einigen Versicherern angeboten. Interessant ist die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere für Singles ohne Familie und sonstigen Absicherungsbedarf sowie Studenten und Berufseinsteiger/Existenzgründer.

Praxistipp

Gute Argumente für die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos

Ein weiterhin höchst aktuelles Vertriebsthema 2024 die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos durch eine Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung und der möglichen Alternativen dazu bleiben. Grund genug sich den unterschiedlichen Aspekten noch einmal anzunähern.

Zunächst ein paar harte Fakten zum Thema Berufsunfähigkeit:
Kleiner grüner Haken Die Bestandszahlen bei Verträgen für eine Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung stagnieren bzw. sind sogar leicht rückläufig.
Kleiner grüner Haken Die durchschnittliche versicherte Berufsunfähigkeitsrente liegt bei 551 EUR.
Kleiner grüner Haken Die durchschnittliche versicherte Berufsunfähigkeitsrente bei Selbstständigen beträgt 990 EUR.
Kleiner grüner Haken Der Verbreitungsgrad von Beitragsbefreiung und/oder BU Rente ist relativ gering, sowohl bei privaten als auch bei bAV-Zusagen.
Kleiner grüner Haken Veröffentlicht werden Zahlen die rund 25% Marktdurchdringung gemessen an den Haushalten belegen.
Kleiner grüner Haken Nach Veröffentlichungen von TNS Infratest besitzen nur 15% aller Bundesbürger über 14 Jahre eine oder mehrere private Berufsunfähigkeits Zusatzversicherungen (11,1%) oder selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (5,6%).
Kleiner grüner Haken Heutzutage scheidet jeder 5. Arbeitnehmer aufgrund von Berufsunfähigkeit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Jährlich sind dies rund 200.000 Erwerbstätige.
Kleiner grüner Haken 81% der Befragten kannten die Definition der BU nicht, wussten nicht, dass eine Leistung aus der BU nur erbracht wird, wenn man nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage ist, den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen langfristig weiter auszuüben.
Kleiner grüner Haken Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind 1. Erkrankungen des Skeletts (31%), 2. psychische Störungen (23%), 3. Unfälle (14%), 4. Herz-Kreislauferkrankungen (13%), 5. Krebserkrankungen (9%) und 6. Innere Krankheiten (7%).

Offenbar besteht auf beiden Marktseiten weitgehende Ignoranz - bei den potenziellen Kunden, die ihre Versorgungslücken offenbar gar nicht kennen und den Anbietern, denen offenbar das Produkt zu aufwändig und qualitativ zu anspruchsvoll erscheint, als dass es als Bestandszuwachs geeignet ist. Bestand und Neugeschäft sind derzeit rückläufig.

Mehrere Gründe sprechen für die Einführung einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung über die bAV oder als Rahmenvertrag:
Kleiner grüner Haken das unzureichende gesetzliche Versorgungsniveau,
Kleiner grüner Haken die bestehende Versorgungslücke im Vergleich zum Nettoeinkommen,
Kleiner grüner Haken die Regelaltersgrenze von zunächst 67 Jahren sowie
Kleiner grüner Haken der Kampf um Fachkräfte und qualifizierte Mitarbeiter(innen).

Ein Grund dürfte insbesondere in der Demografieentwicklung in den nächsten Jahrzehnten zu sehen sein. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen werden zunehmend länger im Arbeitsprozess stehen, derzeit wird die Regelaltersgrenze von 67 Jahren postuliert. Die Belegschaften werden einen höheren Altersdurchschnitt aufweisen. Mit zunehmendem Lebensalter steigen die Krankheits- und damit die Ausfallwahrscheinlichkeit an. Ein weiterer Grund ist die sich schon heute stellende und sich zukünftig noch verschärfende Notwendigkeit einer Reihe von Unternehmen, qualifiziertes Personal zu finden und Fachkräfte stärker an das eigene Unternehmen zu binden.

Dies kann über umfassende bAV-Leistungen, die Gruppenunfallversicherung als zusätzliche und geschätzte Sozialleistung des Arbeitgebers oder aber auch die Möglichkeit einer kollektiven Teilnahme an einem kollektiven BKV-Vertrag des Arbeitgebers erfolgen. Schon bei Einstellungsgesprächen und dem Wettbewerb um Spitzen- und Fachkräfte könnten sich diese Leistungsangebote als Argumente für das Unternehmen positiv auswirken. Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung erhöht die Attraktivität des Arbeitsplatzes am Arbeitsmarkt. Die Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit durch eine Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine positive Bindungswirkung i.S.v. "ich fühle mich als Mitarbeiter gut aufgehoben und mein Arbeitgeber kümmert sich um mich" entfalten, dieser Aspekt sollte nicht unterschätzt werden.
Kleiner grüner Haken Bei einem Firmengruppentarif ergibt sich ein günstigerer Beitrag.
Kleiner grüner Haken Es wird keine Gesundheitsprüfung gefordert oder eine Dienstobliegenheitserklärung reicht aus (DOE).
Kleiner grüner Haken Es gibt keine Wartezeiten.
Kleiner grüner Haken Es gibt keine Ablehnung durch den Versicherer wegen Vorerkrankungen und keinen Leistungsausschluss (Kontrahierungszwang).
Kleiner grüner Haken Der Arbeitnehmer kann u.U. beim Ausscheiden aus dem Unternehmen den Gruppentarif behalten, den günstigen Beitrag weiterzahlen.
Kleiner grüner Haken Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis zur Beitragsbemessungsgrenze nicht sozialversicherungspflichtig.
Kleiner grüner Haken Die Beitragsentwicklung kann im Gruppenvertrag günstiger verlaufen als im Einzeltarif.
Kleiner grüner Haken Familienangehörige können u.U. mitversichert werden.

Leistungen im Berufsunfähigkeitsfall sehr unterschiedlich

An einer Umfrage zu Leistungen durch die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung beteiligte sich knapp die Hälfte der angesprochenen Versicherungsunternehmen. Die Spannweiten bei der Bearbeitungsdauer und der Ablehnungsquote sind dabei erheblich. Angesichts der geringen gesetzlichen Leistungen bei einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit ist eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung für die meisten Arbeitnehmer und Selbstständigen dringend empfehlenswert. Trotzdem haben nur rund 25% tatsächlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Grüner Pfeil nach rechts Wenig Resonanz bei Verbrauchern
Woran das liegen könnte, wollte eine Umfrage der PremiumCircle Deutschland GmbH erkunden. Dazu wurden Erhebungsbögen mit 75 Fragen zum Leistungszeitraum von Januar 2000 bis Oktober 2024 an insgesamt 62 Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Angeboten geschickt.

15 von ihnen mit einem Gesamtmarktanteil von 23,2% haben geantwortet, 32 lehnten aus internen Gründen ab, obwohl ihnen zugesichert wurde, dass keine unternehmensindividuellen Daten veröffentlicht werden würden. Fünf Berufsunfähigkeitsversicherer gaben an, keine relevanten Daten zu haben und zehn Unternehmen reagierten trotz einer Erinnerung nicht.

Für das Auswertungsjahr gab es folgende Ergebnisse: Bei den 15 Versicherungsunternehmen, die sich an der Erhebung beteiligten, wurden 16.150 Leistungsfälle abschließend bearbeitet. Dabei wurden im Durchschnitt 72,2% anerkannt, 27,8% wurden abgelehnt. Die unternehmensindividuelle Quote reichte hier von 13,9 bis zu 55,8%.

8,7% der Versicherungsnehmer, deren Leistungsanträge abgelehnt wurden, zogen vor Gericht. Ihre Erfolgsquote lag dabei zwischen null und 83%. Im Durchschnitt gewannen die Versicherungsunternehmen 68,6% der Prozesse, die klagenden Versicherungsnehmer 31,4%.

Grüner Pfeil nach rechts Relativ jung im Leistungsfall
Knapp zwei Drittel der abschließend bearbeiteten Leistungsfälle wurden unbefristet anerkannt, mit einer durchschnittlichen Berufsunfähigkeitsrente von 795 EUR. Die Spannweite lag dabei zwischen 590 und 1.1.95 EUR. Im Durchschnitt waren die Versicherten 45,7 Jahre alt, wenn sie eine Leistung beantragten mussten.

In 6.060 Fällen wurde die Zahlung einer ursprünglich unbefristeten BU-Rente nach durchschnittlich 6,5 Jahren wieder eingestellt. Bei 18,9% war das Folge einer Nachprüfung, hier reichte die unternehmensindividuelle Varianz von 4,3 bis zu 39,9 %. Aus den Ergebnissen für das Jahr 2014 ergab sich auch, dass keine Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung in allen untersuchten Teilbereichen überdurchschnittlich abschnitt. Problematisch sei, so die Verfasser der Studie, die Fülle an unbestimmten Begriffen und unverbindlichen Formulierungen sowohl im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), in den Musterbedingungen des GDV als auch in den unternehmensindividuellen Vertragsbedingungen, welche die zum Teil erheblichen Unterschiede im Leistungsverhalten erst ermöglichen.



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