Zehn Vorteile der Berufsunfähigkeitsabsicherung der Mitarbeiter über den Betrieb
Vorteile für den Arbeitgeber
Die Berufsunfähigkeitsabsicherung der Mitarbeiter über den Betrieb bringt folgende Vorteile für den Arbeitgeber:
Die Lohnnebenkosten werden gesenkt, denn die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis zur BBG bei Entgeltumwandlung nicht sozialversicherungspflichtig.
Die Teilnahmequote lässt sich durch Arbeitgeberzuschüsse erheblich steigern und verbessern.
Zuzahlungen des Arbeitgebers oder sogar eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzversicherung können als Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Die Attraktivität des Unternehmens könnte gesteigert, Facharbeitskräfte angelockt und Mitarbeiter an das Unternehmen gebunden werden.
Arbeitgeber werden ihrer sozialen Verantwortung gerecht.
Vorteile für den Arbeitnehmer
Die Vorteile für den Arbeitnehmer, die eine Berufsunfähigkeitsabsicherung über den Betrieb mit sich bringt:
Bei einem Firmengruppentarif ergibt sich ein günstigerer Beitrag und die Beitragsentwicklung kann günstiger verlaufen als im Einzeltarif.
Es wird i.d.R. keine Gesundheitsprüfung gefordert, es gibt keine Wartezeiten, es gibt u.U. keine Ablehnung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Vorerkrankungen und keinen Leistungsausschluss.
Der Arbeitnehmer kann u.U. beim Ausscheiden aus dem Unternehmen den Gruppentarif behalten und den günstigen Beitrag weiterzahlen.
Familienangehörige können u.U. mitversichert werden.
Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis zur BBG nicht sozialversicherungspflichtig und steuerfrei. Erst bei Leistungsbezug sind Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von gesetzlich Krankenversicherten zu zahlen.
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Zum Hauptthema Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung