Berufsunfähigkeitsversicherung - Versicherungsfall
Der Anspruch auf die Versicherungsleistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung entsteht an dem Tag, an dem die Berufsunfähigkeit (BU) eingetreten ist. Er erlischt, wenn der Grad der BU bzw. Pflegebedürftigkeit unter den relevanten Prozentsatz, also den vereinbarten Mindestgrad sinkt, die versicherte Person verstirbt oder die vertraglich festgelegte Leistungsdauer endet.
Weitere Infos zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung - Versicherungsfall
- Begriff der Berufsunfähigkeit
- Medizinische Beurteilungskriterien
- Berufsbezogene Beurteilungskriterien
- Zeitfaktor voraussichtlich dauernde Berufsunfähigkeit gemäß § 1 Abs. 1 BUZ
- Zeitfaktor länger als sechs Monate andauernder Zustand
- Verweisungsklausel
- Sonderfall: Selbstständige
- Berufsklauseln / Sonderklauseln
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Berufsunfähigkeitsversicherung Lexikon