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Berufsunfähigkeitsversicherung - Antragsprüfung und Risikoprüfung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Antragsprüfung und Risikoprüfung

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Antragsprüfung und Risikoprüfung in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Antragsprüfung und Risikoprüfung

Die Antrags- und Risikoprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt nicht zu unrecht als teilweise problematisch bis heikel. Statistisch betrachtet werden allerdings konstant 75 % der BU-Anträge ohne jegliche Erschwernis angenommen.

Aus Vermittler- und Kundensicht erfolgt allerdings eine teilweise recht absurde Überbewertung von geringsten einmaligen Vorerkrankungen, sodass sehr leicht der Eindruck entstehen kann, dass es sich keinesfalls um eine bei allen Versicherern gewollte Vertragsform handelt und nicht objektivierbare Einschätzungen vorgenommen werden. Auffällig ist auch, dass eine Erkrankung bei dem einen Berufsunfähigkeitsversicherer mit geringem Zuschlag versicherbar sein kann, beim anderen aber unversicherbar ist.

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