Berufsunfähigkeitsversicherung - Antragsannahme und Abweichungen
Neue Services und Tools, die eine Risikoeinschätzung direkt im Verkaufsgespräch ermöglichen, machen den Antragsprozess für alle Beteiligten einfacher. Dies gilt für das sog. Tele-Underwriting, das eine telefonische Beantwortung der Gesundheitsfragen direkt bei der Antragsstellung ermöglicht und den Medical Home Service - dem Interview vor Ort beim Interessenten.
Inhaltliche Abweichungen vom Antrag können aufgrund der Risikoprüfung erforderlich sein, wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer zu dem Ergebnis kommt, dass der Versicherungsschutz nur mit Risikobeitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen vereinbart werden kann. Besteht die Möglichkeit, den Antrag mit Abweichungen, z.B. aufgrund eines Risikozuschlags, anzunehmen, so handelt es sich um einen Antrag der Berufsunfähigkeitsversicherung, den der Versicherungsnehmer ablehnen oder aber durch Zahlung des Erstbeitrages annehmen kann.
Erschwernisse in der Berufsunfähigkeitsversicherung könnten sein:
temporärer Risikozuschlag,
Staffelung,
Risikozuschlag,
Dauerverkürzung,
Ausschlüsse durch Klauseln,
Berufszuschläge,
Zurückstellung für ein bis drei Jahre.
Verteilung der Antragsannahme ohne und mit Erschwernissen:
In 75,32 % der Fälle wird der Antrag ohne Erschwernis angenommen.
In 11,11 % der Fälle erfolgt die Annahme mit Ausschlüssen.
In 5,19 % der Fälle meldet sich der Kunde nicht mehr zurück.
In 4,36 % der Fälle erfolgt eine Ablehnung.
In 3,77 % der Fälle erfolgt die Annahme mit Zuschlag.
In 1,25 % der Fälle erfolgt die Annahme mit Zuschlag und Ausschlüssen.
In absoluten Zahlen bedeutet das allerdings dann auch (Zahlen aus 2010):
Bei rund 1,45 Mio. Anträgen p.a. werden somit rund 358.000 Anträge nicht ohne Erschwernis angenommen oder abgelehnt, 1.092.000 werden ohne Erschwernisse angenommen:
11,11 % | = in ca. 161.095 Fällen Annahme mit Ausschlüssen, |
5,19 % | = in ca. 75.255 Fällen meldet sich der Kunde nicht mehr, |
4,36 % | = in ca. 64.322 Fällen erfolgt eine Ablehnung, |
3,77 % | = in ca. 54.665 Fällen erfolgt die Annahme mit Zuschlag, |
1,25 % | = in ca. 18.125 Fällen erfolgt die Annahme mit Zuschlag und Ausschlüssen. |
Nach wie vor werden mehr als drei Viertel der Anträge ohne nennenswerte Probleme angenommen. Lediglich 4,36 % der Anträge werden abgelehnt.
Mit der Annahme des Antrages durch die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt der Versicherungsvertrag zustande. Die Annahme erfolgt schriftlich in Form einer sog. Annahmeerklärung oder durch Übersendung des Versicherungsscheins an den Antragsteller. Ist die sog. Normalannahme nicht möglich, so kommt es darauf an, ob der Hinderungsgrund für die Normalannahme vorübergehender oder andauernder Natur ist. Ist die Entscheidung gefallen, dass eine Normalannahme möglich ist, kann der Versicherungsschein mit allen dazu vorgesehenen Unterlagen wie Verbraucherinformation, Merkblätter usw. ausgefertigt werden.
Erkrankungen können also ganz normal, gegen Prämienzuschlag oder gegen Risikoausschluss per Klauselvereinbarung versichert werden oder aber gar nicht.
Beispiele für Erkrankungen mit Prämienzuschlag sind z.B. (wobei die Entscheidung des jeweiligen Versicherers im Vergleich zu seinen Mitanbietern jeweils ganz unterschiedlich ausfallen kann, denn es handelt sich dann entweder um eine geschäftspolitische oder Einzelfallentscheidung, die u.U. verhandelbar ist und ggf. zu einem anderen Zuschlag führen kann).
Art der Erkrankung | Zuschlag zwischen |
Chronische Gastritis | 25 und 100 % |
Chronische Blasenentzündung | 25 und 100 % |
Schilddrüsenunterfunktion | 25 und 100 % |
Myome | 25 und 100 % |
Hämorrhoiden | 25 und 100 % |
Allergien | 25 und 100 % |
Bluthochdruck, gut eingestellt | 25 und 100 % |
Mittelgradige Krampfadern | 25 und 100 % |
Übergewicht (nach BMI) | Zuschlag bis Ablehnung |
Beispiele für Erkrankungen, die von BU-Anbietern teilweise mit Leistungsausschlüssen bedacht werden, sind:
Tinnitus/Hörsturz,
Schuppenflechte,
Neurodermitis,
Bluthochdruck,
Heuschnupfen, Allergien,
chronische Bronchitis,
Hüft- und Kniegelenksarthrose,
Bandscheibenvorfall,
Degeneration der Wirbelsäule, BWS, LWS, HWS-Syndrome, Skoliose,
Meniskusschaden,
Myopie größer als 8 Dioptrien,
Migräne, häufige Kopfschmerzen.
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Berufsunfähigkeitsversicherung Lexikon