Berufsunfähigkeitsversicherung - Psychische und psychosomatische Erkrankungen im Fokus
Psychische Erkrankungen haben in den letzten Jahren die Rücken-, Herz- und Kreislauferkrankungen als Hauptauslöser für BU abgelöst. Bereits 2010 entfielen rund 53 Mio. Krankentage auf psychische Erkrankungen als Ursache.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung stellt sich bei der Antragsprüfung unter Risikoaspekten bereits die Frage, ob ein Versicherter, der schon einmal eine Psychotherapie in Anspruch genommen hat, schneller berufsunfähig wird.
Die Ansichten bei den Anbietern sind durchaus unterschiedlich. Einige wenden Leistungsausschlüsse an, mit denen sie bei Antragstellung vereinbaren, dass eine psychische Erkrankung nicht zur Leistung führen wird, andere gewähren keinen Versicherungsschutz.
Psychische und psychosomatische Erkrankungen nehmen seit Jahren immer mehr zu. Hierzu zählen u.a. Depressionen, Burn-out, Erschöpfungszustände, Mobbingopfer im Beruf, Trauerbewältigung nach Verlust eines nahen Menschen, Scheidungsproblematik, Überforderung bei der Pflege von kranken Angehörigen, Lebens- und Existenzkrisen usw.
Die Berufsunfähigkeitsversicherungen haben ihre Probleme mit Leistungsanträgen, die aus solchen Krankheitsbildern resultieren. Sowohl hinsichtlich der Anerkenntnis des Leidens als auch mit der Auszahlung der eigentlich vereinbarten Leistungen. Klassischer Burn-out oder Depressionen begründen an sich zunächst einmal keine BU.
Burn-out ist ein ausgeprägter körperlicher und mentaler Erschöpfungszustand. Meist entsteht dieser aufgrund einer energetischen Schieflage zwischen der Investition in eine Tätigkeit und dem, was man an Belohnung für diese Investition heraus bekommt.
Bei einer Depression treten wesentlich häufiger Symptome wie Selbstwertverlust, Schuldgefühle und lebensüberdrüssige Gedanken im Sinne von "es ist doch alles sinnlos" auf. Zudem ist eine depressive Lebensphase mit dem Abbruch vieler bis aller sozialen Kontakte verbunden.
Nach einigen Monaten Therapie wird dann vom BU-Versicherer i.d.R. die Frage gestellt, ob der Versicherte wieder zur Rückkehr in das Erwerbsleben fähig ist. Präzise Diagnosen sind schwierig bis kaum möglich. Zu wenig ist auch heute noch über die menschliche Psyche und ihren Facettenreichtum bekannt. Diese Unsicherheiten zählen für den Versicherten zu den zu überwindenden Hindernissen bis zum Erhalt der BU-Leistung.
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