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Berufsunfähigkeitsversicherung - Medizinische Risikoprüfung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Medizinische Risikoprüfung

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Medizinische Risikoprüfung in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Medizinische Risikoprüfung

Die Gesundheitsfragen sind ein wesentlicher Bestandteil, wenn es um den Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung geht. Die Gesundheitsfragen haben einen großen Einfluss darauf, ob die Versicherung den Antrag annimmt. Zudem fließen die Ergebnisse der Gesundheitsprüfung auch in die Berechnung der Prämie mit ein. Je nach Krankheitsgeschichte des Antragstellers kann die Assekuranz den Antrag ablehnen, bestimmte Leistungen ausschließen oder einen zusätzlichen Aufschlag verlangen. Um im Versicherungsfall eine Leistung zu erhalten, ist es wichtig, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

Die Möglichkeit einer objektiven Gesundheitsprüfung und damit zur Risikoeinschätzung muss dem Berufsunfähigkeitsversicherer gegeben werden, da er bei Erhöhung einer Gefahr nach Abschluss eines Vertrages z.B. durch Berufswechsel oder Erkrankung keinen Einfluss mehr auf seine Tarifgestaltung bzw. die verlangten Beiträge hat. Er ist dann in vollem Umfang zu seiner Leistungszusage verpflichtet, wenn er nicht entsprechende Vorbehalte bereits vertraglich fixiert hat.

Welche Gesundheitsfragen im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung genau gestellt werden, kann von Berufsunfähigkeitsversicherer zu Versicherung unterschiedlich sein. Neben den allgemeinen Lebensgewohnheiten sind die Versicherer natürlich vor allem an den bestehenden Vorerkrankungen interessiert. Mit Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes wurden sie verpflichtet, ihre Gesundheitsfragen zu präzisieren. So dürfen im Rahmen der Gesundheitsprüfung keine offenen Fragen gestellt werden, es müssen lediglich die Fragen beantwortet werden, die ihm auch konkret gestellt werden. Fragt die Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise allgemein nach ärztlich behandelten Störungen, so müssen keine Erkrankungen angegeben werden, welche nicht ärztlich behandelt wurden. Der Prüfungsumfang richtet sich danach,
Kleiner grüner Haken ob nur eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit versichert werden soll;
Kleiner grüner Haken ob auch eine BU-Rente versichert werden soll;
Kleiner grüner Haken ob es sich um eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Kleiner grüner Haken oder um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung BUZ handelt;
Kleiner grüner Haken um welche Art von Hauptversicherung zur BUZ es dabei geht (Risikoleben, Rentenversicherung usw.);
Kleiner grüner Haken in welcher Höhe eine Berufsunfähigkeitsrente versichert werden soll (z.B. bis 12.000 EUR p.a., bis 30.000 EUR p.a. usw.);
Kleiner grüner Haken ob die zu versichernde Person z.B. unter 50 oder über 50 Jahre alt ist, usw.

Die Annahmerichtlinien der einzelnen Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen dabei unterschiedlich hohe Anforderungen sowie unterschiedliche Rentenbegrenzungen für die ärztliche Untersuchung vor. Eine allgemeingültige Aussage kann deshalb nicht getroffen werden. Die Kosten für notwendige ärztliche Untersuchungen und Auskünfte werden vom Versicherer übernommen.

Der Prüfungsumfang kann ein ärztliches Zeugnis auf dem Formular A 106 zzgl. unterschiedlicher zusätzlicher Untersuchungen und Laborwerterhebungen beinhalten.

Die Beantragung einer bedarfsgerechten BU-Rentenhöhe führt zu konkreten Konsequenzen für den Versicherungsnehmer. Für eine entsprechende Risikoprüfung durch den Berufsunfähigkeitsversicherer sind verschiedene Nachweise bzw. Auskünfte und Atteste beizubringen:

Grundsätzlich fragen die Berufsunfähigkeitsversicherer ab Jahresrentenhöhen von 24.000 bzw. 30.000 EUR nach dem Bruttoeinkommen und entsprechenden Nachweisen. Die Beantwortung von Gesundheitsfragen ausschließlich im Antrag dürfte i.d.R. bei Monatsrenten bis zu 500 bzw. 1.000 EUR ausreichend sein.

Bei Monatsrenten zwischen ca. 1.000 und 2.500 EUR wird neben der Beantwortung der Gesundheitsfragen die Vorlage eines ärztlichen Attestes mit Informationen über Blutsenkung, HIV-Test, Ergometrie, Cholesterin, Triglyceride, HDL, LDL erforderlich sein.

Bei Monatsrenten über 2.500 EUR kommen differenziertes Blutbild, Nüchtern-Blutzucker, SBPT, Gamma-GT, Harnsäure, Kreatinin, CHE und i.d.R. eine Selbstauskunft zusätzlich zur ärztlichen Untersuchung hinzu.

Die Gesundheitsprüfung für die BUZ unterscheidet sich i.d.R. signifikant von der für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Teilweise wird ab 4.000 EUR Monatsrente eine große ärztliche Untersuchung mit einer zusätzlichen Thorax-Röntgenaufnahme verlangt. Die Untersuchungsgrenzen können in den Annahmerichtlinien der Versicherer unterschiedlich ausgestaltet sein.

In der Regel wird bei der Gesundheitsprüfung nach den Vorerkrankungen innerhalb der letzten fünf Jahre gefragt. Dazu müssen chronische Erkrankungen sowie Krankenhausaufenthalte der letzten zehn Jahre aufgelistet werden.

Hinweis
Neben den Fragen zu Vorerkrankungen müssen natürlich auch andere Fragen korrekt beantwortet werden. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob der Antragssteller Raucher ist. Zudem müssen bei den Gesundheitsfragen für Berufsunfähigkeitsversicherungen auch genaue Angaben zu Größe und Gewicht gemacht werden. Auch nach Vorversicherungen wird gefragt.

Kommt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zum Versicherungsfall, dann prüft der Berufsunfähigkeitsversicherer sehr genau, bevor eine Leistung bewilligt wird. Hierzu gehört auch ein genaues Studium der Krankenakten eines Versicherungsnehmers.

So erfolgt beispielsweise eine Anfrage der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der jeweiligen Krankenkasse, welche Ärzte der Versicherte in den letzten Jahren aufgesucht hat. Bei diesen werden dann auch die entsprechenden Krankenakten angefordert. Die Versicherungen sind hierzu berechtigt, da der Versicherte mit Unterschreiben des Antrages die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbindet.

Für den Fall, dass es hier zu Unstimmigkeiten mit den in der Gesundheitsprüfung gemachten Angaben kommt, führt dies fast unweigerlich zu einer Ablehnung. Dies gilt auch dann, wenn die falschen Angaben in keinem Zusammenhang mit der für die Berufsunfähigkeit verantwortlichen Krankheit stehen. In den Versicherungsbedingungen ist klar festgelegt, dass die Versicherung in einem solchen Fall auch noch rückwirkend vom Vertrag zurücktreten kann. Dieses Rücktrittsrecht kann entweder generell bestehen oder auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt sein.

Anstelle des Besuches des Hausarztes bieten immer mehr Berufsunfähigkeitsversicherungen in geeigneten Fällen auch die Möglichkeit an, sich nach vorheriger Terminabsprache Zuhause besuchen zu lassen. In einem Interview mit dem potenziellen Kunden wird ein Fragebogen ausgefüllt und ergänzende Ausführungen direkt mit aufgenommen und vermerkt.

Auch die telefonische Beantwortung der Gesundheitsfragen nimmt zu. Dies hat den Vorteil, dass eine eher anonyme als auch diskretere Klärung der Gesundheitsfragen per Telefon-Interview u.U. gewünscht und geschätzt wird.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei den eingereichten Anträgen eine medizinische Risikoprüfung durchführen. Der Umfang der Prüfung ist vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum Zeitpunkt der Antragstellung und den bereits zuvor genannten Kriterien abhängig. Die Prüfung wird dann unter bestimmten Prämissen vorgenommen:
Kleiner grüner Haken um eine wagnisgerechte individuelle Prämie anbieten zu können,
Kleiner grüner Haken um eine Antiselektion zum Schaden der Versichertengemeinschaft zu verhindern.

Erkrankungen können dazu führen, dass ein Antrag normal angenommen wird, oder gegen Prämienzuschlag, gegen Risikoausschluss per Klauselvereinbarung oder aber gar nicht.

Beispiele für Erkrankungen, bei denen i.d.R. eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr angeboten wird, sind
Kleiner grüner Haken Alkoholabhängigkeit,
Kleiner grüner Haken Aneurysma,
Kleiner grüner Haken Angina Pectoris,
Kleiner grüner Haken Alzheimer Krankheit,
Kleiner grüner Haken HIV-Infektion/AIDS,
Kleiner grüner Haken Bluterkrankheit,
Kleiner grüner Haken Bulimie,
Kleiner grüner Haken Bypass-Operation,
Kleiner grüner Haken Chorea Huntington,
Kleiner grüner Haken Colitis ulcerosa,
Kleiner grüner Haken depressive Erkrankungen,
Kleiner grüner Haken Diabetes Mellitus,
Kleiner grüner Haken Down-Syndrom,
Kleiner grüner Haken Drogenkonsum,
Kleiner grüner Haken Epilepsie,
Kleiner grüner Haken Erwerbsminderung ab 50 %,
Kleiner grüner Haken Herzinfarkt,
Kleiner grüner Haken schwere Lebererkrankungen,
Kleiner grüner Haken schwere Nierenerkrankungen,
Kleiner grüner Haken schwere Herzerkrankungen,
Kleiner grüner Haken Krebserkrankungen,
Kleiner grüner Haken Leukämie,
Kleiner grüner Haken Morbus Bechterew,
Kleiner grüner Haken Morbus Crohn,
Kleiner grüner Haken Morbus Hodgkin,
Kleiner grüner Haken Mucoviszidose,
Kleiner grüner Haken multiple Sklerose,
Kleiner grüner Haken Parkinsonsche Krankheit,
Kleiner grüner Haken psychische Erkrankungen,
Kleiner grüner Haken rheumatische Arthritis, Rheuma, Polyarthritis,
Kleiner grüner Haken Syphilis,
Kleiner grüner Haken Suchterkrankungen,
Kleiner grüner Haken Suizidversuch,
Kleiner grüner Haken Schilddrüsenüberfunktion,
Kleiner grüner Haken Schlaganfall,
Kleiner grüner Haken Tuberkulose.

Zur Risikoeinschätzung werden i.d.R. sog. Zusatzerklärungen für z.B. Wirbelsäule, Psyche, Blutdruck, Diabetes, Epilepsie, Allergie/Asthma, Tauchen (als Hobby) usw. verwendet und müssen zusammen mit dem Antragsformular eingereicht werden.



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