Berufsunfähigkeitsversicherung - Planmäßige Beitragserhöhungen / Dynamik
Planmäßige Erhöhungen des Beitrages können bereits bei Vertragsabschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden. Diese sogenannten Dynamikvereinbarungen dienen der Anpassung der Berufsunfähigkeitsrente an die normalerweise steigenden Einkommensverhältnisse im Zeitablauf, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt.
Die Dynamik kann auch bei Berufsunfähigkeit sinnvoll eingesetzt werden, um den Inflationsausgleich in der Hauptversicherung (z.B. Rentenversicherung) durch Erhöhung der Beiträge und Leistungen nach Eintritt der Berufsunfähigkeit zu gewährleisten und bei bAV-Versorgungen die entfallenden Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung z.B. durch eine 10 %ige Dynamik auszugleichen.
Hinweis
Die Dynamik kann jederzeit ausgesetzt werden, das Dynamikrecht erlischt bei den meisten Anbietern nach zweifachem Aussetzen andere lassen auch mehrmaliges Aussetzen zu. Auf Wunsch gewähren einzelne Berufsunfähigkeitsversicherer auch eine beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung während der Berufsunfähigkeit bis zu einer Höhe von 10 %.
Daneben wird von mehreren Anbietern die sogenannte Nachversicherungsoption oder Nachversicherungsgarantie bzw. Ausbaugarantie vorgesehen.
Praxistipp
Auch eine Dynamisierung der Leistung nach dem Eintritt des Leistungsfalles, abhängig oder unabhängig von der Überschusssituation des Versicherers, sollte berücksichtigt werden. Schließlich kann die Dynamikvereinbarung die Beitragsbefreiung des Hauptvertrages ebenso umfassen wie die Dynamisierung der BU-Rentenhöhe.
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