Berufsunfähigkeitsversicherung - Nachversicherungsoption / Nachversicherungsgarantie / Ausbaugarantie
Nachversicherungsgarantie bedeutet, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung auf Antrag bei einem oder mehreren eintretenden besonderen Ereignissen wie
Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft,
Geburt oder Adoption eines Kindes,
Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach der Berufsausbildung oder Studium und akademischem Abschluss,
Aufnahme oder Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit (Kammerberuf),
Tod des Ehegatten,
Abschluss eines Kauf- oder Darlehnsvertrages bei selbstgenutztem Wohneigentum,
Einkommenserhöhungen, Gehaltssteigerungen von mindestens 10%,
Reduzierung oder Wegfall einer bAV-Versorgung,
Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie
Volljährigkeit
nachträglich angepasst werden kann und das teilweise ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn die Nachversicherung innerhalb bedingungsgemäß festgelegter Grenzen bleibt und das Alter 45 oder 50 nicht überschritten wurde, sowie eine angemessene Relation zum Einkommen besteht. Bestimmte Mindestanpassungshöhen sind zudem zu beachten.
Praxistipp
Die Nachversicherungsgarantie kann anstatt oder zusätzlich zu einer Dynamisierung vereinbart werden und ist insbesondere für jüngere Versicherte wichtig und empfehlenswert. Denn der Bedarf an finanzieller Absicherung steigt meist mit dem Alter. Wenn ein spezieller Risikoausschluss oder erhöhte Beiträge vereinbart worden sind, sollte geprüft werden, ob die Nachversicherungsgarantie trotzdem gilt. Sie wird je nach Berufsunfähigkeitsversicherung meist nur bis zu einem bestimmten Alter angeboten.
Praxistipp
Es ist also keinesfalls sicher, dass ein alter Bisex-Tarif unisex-sicher ist: Ganz im Gegenteil, die Mehrheit der Tarife sind es nicht. Die neuen Beitragsanteile der Höherversicherung aufgrund der Nachversicherungsoption beispielsweise könnten den bisherigen Preisvorteil eines Bisex-Tarifs ggf. aufheben.
Einige Anbieter sehen sog. Unisex-Retter vor, die garantieren, dass Sonderzahlungen, Nachversicherungen und Erhöhungen des laufenden Beitrages auch nach Unisex-Einführung zu Bisex-Konditionen erfolgen.
Die sogenannte Ausbaugarantie sieht vor, dass innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsbeginn die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erweitert werden kann, wenn das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten ist.
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