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Berufsunfähigkeitsversicherung - Bedingungsinhalte

Berufsunfähigkeitsversicherung - Bedingungsinhalte

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Bedingungsinhalte in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Bedingungsinhalte

Die nachfolgenden Detailaspekte sollen eine Übersicht bieten und erheben keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit. Teilweise werden einige Bedingungsinhalte nur von einigen wenigen BU-Anbietern vorgesehen.

Grüner Pfeil nach rechts Berufsunfähigkeitsbegriff

Kleiner grüner Haken Leistungsanspruch auch bei nur alterskonformem Kräfteverfall,
Kleiner grüner Haken Lebensstellung klar definiert,
Kleiner grüner Haken Leistungsanspruch auch bereits bei leichter Pflegebedürftigkeit (1 Pflegepunkt),
Kleiner grüner Haken Verzicht auf Meldungen der Verbesserung des Gesundheitszustands,
Kleiner grüner Haken Verzicht auf das Recht der konkreten Verweisung bei der Erstprüfung.

Grüner Pfeil nach rechts Prognosezeitraum
Voraussetzung für die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die ärztliche Diagnose. Durch diese ärztliche Diagnose wird bestätigt, dass die Berufsausübung über einen bestimmten Zeitraum hinweg voraussichtlich nicht möglich ist. Je kürzer der bedingungsgemäße Prognosezeitraum, desto einfacher ist die Einschätzung für den beurteilenden Arzt und um so vorteilhafter für den Versicherten.

Üblich ist immer noch die Definition der BU als &voraussichtlich dauernd&, d.h. ein Zeitraum von mindestens drei Jahren.

Gemäß ihren Bedingungen leisten immer mehr Versicherer bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von &voraussichtlich sechs Monaten& oder &voraussichtlich mindestens sechs Monaten& diagnostiziert.

Grüner Pfeil nach rechts Rückwirkende Anerkennung
Eine Gute Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch rückwirkend. Einige Berufsunfähigkeitsversicherer zahlen bei Verwendung einer Formulierung wie &… so gilt die Fortdauer dieses Zustands als Berufsunfähigkeit& erst ab dem 7. Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Es kann allerdings auch bereits ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt werden, selbst wenn der Arzt in den ersten sechs Monaten noch keine klare Prognose abgeben kann, eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit aber besteht.

Teilweise wird auch bei verspäteter BU-Meldung bis zu einem Jahr rückwirkend geleistet, wenn den Kunden kein Verschulden hierfür trifft.

Grüner Pfeil nach rechts Wegfall der dreimonatigen Meldefrist
Gute Berufsunfähigkeitsversicherungen verzichten auf irgendwelche Meldefristen. Oft wird eine Berufsunfähigkeit nicht sofort erkannt und auch nicht an den Versicherer gemeldet. Der Zeitpunkt der Meldung sollte aber möglichst keinen Einfluss auf den Leistungsbeginn haben.

Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die BU eingetreten ist. Wird die BU später als drei Monate nach ihrem Eintritt schriftlich mitgeteilt, so entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit Beginn des Monats der Mitteilung.

Als Auswirkung einer verspäteten Meldung des Eintritts der BU wird auch der Leistungsbeginn zumeist auf den Ablauf des Monats der Meldung datiert, es sei denn, die verspätete Meldung kam unverschuldet aus wichtigem Grunde zustande.

Nach Vereinbarung leistet der Berufsunfähigkeitsversicherer rückwirkend ab dem Tag des Eintritts der BU oder mit Ablauf des Monats ab Beginn der BU, sodass auf die dreimonatige Meldefrist verzichtet wird.

Alternativ leistet ein Berufsunfähigkeitsversicherer rückwirkend zum Ablauf des sechsten Monats vor dem Monat der Mitteilung, wenn die BU später als sechs Monate nach ihrem Eintritt schriftlich mitgeteilt wurde, es sei denn, die verspätete Anzeige erfolgte ohne schuldhaftes Versäumen des Ansprucherhebenden.

Grüner Pfeil nach rechts Befristete Anerkenntnis ohne Rückforderung
Bei lang andauernder Leistungsprüfung aufgrund von komplizierten medizinischen Sachverhalten oder einer noch nicht abgeschlossenen Rehabilitation kann ein zeitlich befristetes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit im Sinne des Kunden sein. Sicherzustellen ist dabei, dass der BU-Versicherer auf eine Rückforderung verzichtet, sofern sich später eine BU nicht bestätigt.

Grüner Pfeil nach rechts 90 %ige Invalidität als Leistungsvoraussetzung
Der Begriff der Berufsunfähigkeit kann auch auf den Tatbestand einer 90 %igen Invalidität entsprechend der Gliedertaxe der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen AUB 95 erweitert sein.

Grüner Pfeil nach rechts Leistung bei Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit bedeutet nicht automatisch Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen. Die Anerkennung als Berufsunfähigkeit erfolgt i.d.R. ab zwei Pflegepunkten, teilweise bei einem oder drei.

Grüner Pfeil nach rechts Karenzzeiten
Freie Wahl der Karenzzeiten zwischen 0 und 36 Monaten. Das bedeutet einen Leistungsbeginn nach Absolvieren der vereinbarten Wartezeit und eine Möglichkeit zur Beitragsreduktion. Während der Karenzzeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung.

Endet die BU und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut BU aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt (Additive Karenzzeit).

Grüner Pfeil nach rechts Befristetes Rücktrittsrecht des Berufsunfähigkeitsversicherer
Reduzierung der Rücktrittsfrist des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht von üblicherweise 10 Jahren auf 6, 5 oder 3 Jahre.

Grüner Pfeil nach rechts Keine Anzeigepflicht von Berufswechsel und Risikoerhöhung
Verzicht auf die Anzeigepflicht für Risikoänderungen im privaten oder beruflichen Umfeld in der Policierungsphase und/oder während der gesamten Vertragsdauer, auch wenn z.B. der Berufswechsel zu einem erhöhten Risiko geführt hat oder gefährliche Hobbys ausgeübt werden. Ein guter BU-Versicherer verzichtet auf diese Anzeigepflichten des Kunden und damit auch auf mögliche Vertragsänderungen oder Kündigungsoptionen.

Grüner Pfeil nach rechts Verzicht auf die Arztanordnungsklausel
Verzicht auf die Verpflichtung zur Befolgung von ärztlichen Anordnungen und damit teilweise auf gewisse Mitwirkungspflichten der versicherten Person. Der Versicherte kann in freier persönlicher Verantwortung darüber entscheiden, ob er ärztliche Anordnungen oder Empfehlungen zur Verbesserung seines Gesundheitszustands, z.B. Medikamenteneinnahme, Therapieformen oder Operationen, befolgt oder nicht.

Grüner Pfeil nach rechts Verbesserte Kriegsklausel
Zusage einer BU-Leistung auch für den Fall, dass die BU infolge von Kriegsereignissen im Ausland eingetreten ist, soweit die versicherte Person sich nicht aktiv daran beteiligt hat.

Grüner Pfeil nach rechts Verzicht auf die abstrakte Verweisung
Bei Berufen ohne körperliche Tätigkeit kann auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung verzichtet werden.

Abstrakte Verweisbarkeit bedeutet, dass der Versicherte auf einen Beruf verwiesen wird, der seiner bisherigen Lebensstellung entspricht und den er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben könnte. Der Verzicht sollte sowohl bei der Erst- als auch der Nachprüfung einer Berufsunfähigkeit gelten.

Grüner Pfeil nach rechts Eingeschränkte Verweisung
In neuen Bedingungen der Lebensversicherer wird auf die Verweisbarkeit auf eine andere Tätigkeit ab dem 50. oder 55. Lebensjahr vielfach unter den jeweils geltenden Voraussetzungen, z.B. Restlaufzeit der BUZ maximal fünf Jahre, verzichtet. Gerade ältere Versicherte haben Schwierigkeiten, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Insbesondere diesem Umstand trägt diese Klausel Rechnung.

Manche Lebensversicherer verweisen bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ab dem 55. Lebensjahr nur noch auf einen bereits ausgeübten, finanziell der bisherigen Lebensstellung entsprechenden Beruf oder nach erfolgter zumutbarer Umorganisation des Betriebes, der Praxis, der Kanzlei usw. auf die verbliebenen Tätigkeiten.

Liegt der BU-Grad bei 75 % oder höher, so verzichten einige Versicherer grundsätzlich auf die abstrakte Verweisungsmöglichkeit.

Bei Akademikern wird auf eine Verweisung ohne Erhebung eines Mehrbeitrages verzichtet, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der BU einen Beruf ausübt, der eine akademische Ausbildung erfordert.

Oftmals wird die Verweisbarkeit durch die Beschränkung auf das Kriterium &Ausbildung und Erfahrungen& weiter begrenzt. Im Unterschied dazu ist das Kriterium &Kenntnisse und Fähigkeiten& deutlich weiter gefasst und ermöglicht verstärkt Verweisungsmöglichkeiten.

Auch bei nur vorübergehender Berufsunfähigkeit oder dem endgültigen Ausscheiden aus dem bisherigen Beruf sollte der Verzicht auf die abstrakte Verweisung mindestens fünf Jahre bestehen bleiben, einige BU-Anbieter sehen nur drei Jahre vor, nur wenige verzichten vollständig auf eine Befristung.

Grüner Pfeil nach rechts Vereinfachte Leistungsfallprüfung
Für alle über 55-jährigen Versicherten erfolgt nach Vorlage eines Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft über eine unbefristete 100 %ige EU oder BU nur noch eine vereinfachte Leistungsprüfung.

Grüner Pfeil nach rechts Berufsklauselvereinbarung
Spezifizierung des Personenkreises, der eine eingeschränkte Verweisung erhält, z.B. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, typischerweise Kammerberufe, Beamte wie Soldaten, Polizisten, Feuerwehrleute usw.

Grüner Pfeil nach rechts Zinslose Beitragsstundung
Auf Antrag ist eine zinslose Stundung der Beiträge während der Leistungsprüfung und bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht, oft beschränkt auf ein Jahr, möglich. Auch wenn keine Leistungspflicht besteht, werden die Zinsen nicht nachträglich erhoben. Teilweise wird auch eine automatische Stundung vorgesehen. Auch während der Leistungsprüfung besteht Beitragszahlungspflicht. Wer seine Beiträge in dieser finanziell problematischen Situation nicht zahlt, kann seinen Vertrag verlieren. Durch eine solche Beitragsstundung kann diese Gefahr beseitigt werden.

Grüner Pfeil nach rechts Verzicht auf die Beitragsanpassungsklausel
Verzicht auf die Beitragsanpassungsmöglichkeit nach § 163 VVG: Von der Möglichkeit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung anzuheben bzw. die Leistungen zu kürzen, wird kein Gebrauch gemacht. Der Verzicht wird von einigen Anbietern allerdings nur gegen Beitragszuschlag bei Antragstellung gewährt.

Grüner Pfeil nach rechts Zahlungsweise der Berufsunfähigkeitsrente
Es wird auch angeboten, eine Vorauszahlung entsprechend der gewählten Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen zu leisten.

Grüner Pfeil nach rechts Geltungsbereich / weltweiter Versicherungsschutz
Weltweiter Versicherungsschutz wird in einer zunehmend globalisierten Welt immer bedeutsamer. Versicherungsschutz sollte daher gerade auch dann bestehen, wenn der Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt wird. Bedingungen hierzu sollten genauestens analysiert und ggf. schriftliche Bestätigung beim Versicherer angefordert werden.

Bedingungsgemäß besteht bei älteren Bedingungen nur für sechs Monate weltweiter Versicherungsschutz. Auf Antrag kann der Versicherungsschutz auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt werden. Es kann eine sog. Auslandsklausel vereinbart werden.

Grüner Pfeil nach rechts Lebenslange BU
Eine lebenslange BU-Leistungsdauer kann aufgrund des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes seit 2013 bei mehreren Anbietern vereinbart werden.

Grüner Pfeil nach rechts Leistungsdynamik und Beitragsdynamik
Steigende BU-Renten ergeben sich durch die Beteiligung an den Überschüssen in Form sog. Bonus- oder Überschussrenten.

Man spricht zudem von einer Leistungsdynamik, wenn die Rente im Leistungsfall weiter um einen bestimmten Prozentsatz erhöht wird. Hiermit kann der notwendige Inflationsausgleich erfolgen.

Es wird dazu noch die Dynamik im BU-Fall beitragsfrei aus der Gewinnbeteiligung weitergeführt.

Bei Vertragsabschluss kann eine festzulegende prozentuale Aufstockung der BU-Rente durch eine dynamische altersabhängige Anpassung von Beitrag und damit BU-Rentenhöhe vereinbart werden. Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente geschieht dann beitragsfrei und garantiert mit dem gewählten Prozentsatz von 1% bis 5%, teilweise höher.

Im Falle der BU ist auch eine beitragsfreie Dynamisierung der übrigen versicherten Leistungen möglich, die dann jährlich ansteigen.

Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen bei der BUZ inzwischen auch noch die Dynamisierung der Hauptversicherung (Rentenversicherung) bei Berufsunfähigkeit bis zu 10% p.a. vor. Damit ist dann der volle Inflationsschutz auch der Altersversorgung gewährleistet.

Teilweise wird auch schon eine Dynamik ohne Begrenzung der versicherbaren BU-Rentenhöhe angeboten.

Grüner Pfeil nach rechts Nachversicherungsoption / Option auf Erhöhung der BU-Rente / Rentenflexibilität / Ausbaugarantie
Bereits bei Vertragsabschluss kann die Höhe der garantierten Rente variabel vereinbart und so den jeweiligen Lebensphasen angepasst werden. Im Extremfall ist dann jedes Jahr eine andere garantierte Rentenhöhe wählbar.

Der Versicherungsschutz kann ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Heirat, Berufsanfang, Existenzgründung, Finanzierung und Geburt oder Adoption eines Kindes angepasst werden. Teilweise wird eine Erhöhung der BU-Rente nur bis zum Alter 45 oder bis Alter 50 angeboten. Die Nachversicherung wird i.d.R. innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Ereignisses auszuüben sein. Weitere Details regeln die jeweiligen Annahmerichtlinien der einzelnen Anbieter.

Eine Nachversicherungsgarantie wird z.B. auch bei einem Karrieresprung und damit verbundener Einkommenserhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung gewährt.

Einige Berufsunfähigkeitsversicherer offerieren auch ereignisunabhängige Nachversicherungsmöglichkeiten.

Innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Vertragsabschluss, z.B. fünf Jahre, kann die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung durch den Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ erweitert und damit erhöht werden, wenn die versicherte Person bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht älter als z.B. 35 Jahre ist und die Gesamt-BU-Rente aller Versorgungen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Dies wird teilweise als Ausbaugarantie bezeichnet.

Grüner Pfeil nach rechts Versicherungsdauer unterschiedlich
Bei Tarifen mit abgekürzter Versicherungsdauer, sog. Einsteigertarife, kann oftmals eine Versicherungsdauer zwischen 6 und 15 Jahren frei gewählt werden. Andere bieten Versicherungsschutz bis zum 55. Lebensjahr.

Grüner Pfeil nach rechts Leistungsdauer frei wählbar
Es besteht die Möglichkeit, die Leistungsdauer unabhängig von der Versicherungsdauer frei zu wählen. Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, in dem die vereinbarte BU-Leistung erbracht wird, sofern der Leistungsfall innerhalb der Versicherungsdauer eingetreten ist. Die Leistungsdauer reicht derzeit in der Regel maximal bis zum 67. Lebensjahr als Endalter.

Grüner Pfeil nach rechts Leistungsverlängerung bei Fortfall der Berufsunfähigkeit
Bei Fortfall der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wird die Leistung für weitere drei Monate ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Leistungseinstellung an den Versicherungsnehmer gezahlt.

Grüner Pfeil nach rechts Wiederaufnahme der Leistung
Es wird zugesagt, dass bei erneuter BU innerhalb von zwei Jahren nach der Reaktivierung und Wiederbeginn einer beruflichen Tätigkeit die BU-Leistung wieder aufgenommen wird.

Grüner Pfeil nach rechts Strahlenrisiko
Führen Strahlenschäden zur BU, so leistet der Versicherer generell, wenn die versicherte Person berufsmäßig oder zu Heilzwecken durch einen Arzt oder unter ärztlicher Aufsicht diesem Risiko ausgesetzt war.

Grüner Pfeil nach rechts Vorläufiger Versicherungsschutz
Bei einer unfallbedingten BU gewährt der Berufsunfähigkeitsversicherer auf Antrag bis zu einer bestimmten Höhe der BU-Jahresrente vorläufigen Versicherungsschutz bereits ab Unterzeichnung des Antragsformulars. Teilweise wird der vorläufige Versicherungsschutz auf drei Monate begrenzt.

Grüner Pfeil nach rechts Freie Arztwahl
Im Zusammenhang mit Behandlung und Begutachtung besteht freie Arztwahl, d.h., der Versicherer kann nicht darauf bestehen, die Untersuchungen und Begutachtungen von eigenen Vertragsärzten vornehmen zu lassen. Vielmehr sollen örtliche Nähe zum Versicherungsnehmer und Fachkompetenz die Auswahl der Ärzte und Institute bestimmen, wobei Kundenwünsche sachgerecht berücksichtigt werden sollen.

Bei Meinungsverschiedenheiten sollte auf ein Gutachtergremium möglichst verzichtet werden.

Sofern weitere Untersuchungen durch vom Versicherer beauftragte Ärzte erforderlich sind, trägt der Versicherer hierfür die Kosten.

Grüner Pfeil nach rechts Kostenbeihilfe / Übergangshilfe
Ist eine Rente mitversichert, erfolgt als Kostenbeihilfe von bis zu drei Mal jeweils ein fester Betrag für Rehabilitationsmaßnahmen. Neben dieser kostenlosen Assistance-Leistung kann auch eine Übergangsleistung zusätzlich bis zur Höhe einer BU-Jahresrente vereinbart werden, wobei dann ein entsprechender Beitragszuschlag zu entrichten ist. Mit dieser Zusatzleistung können z.B. notwendige Umbaumaßnahmen finanziert werden.

Grüner Pfeil nach rechts Wiedereingliederungshilfe / Übergangsgeld
Nach erfolgreicher, fristgemäßer Umschulung und Verweisung auf den neuen Beruf kann als kostenlose Assistance-Leistung eine Wiedereingliederungshilfe (Übergangsgeld) von einigen Monatsrenten gezahlt werden. Diese Leistung kann gegen Beitragszuschlag bis zur Höhe der vereinbarten BU-Jahresrente beschlossen werden.

Grüner Pfeil nach rechts Assistance-Leistungen
Zunehmend beinhalten neue Bedingungswerke Assistance-Leistungen wie z.B. medizinische Helpline mit 24-Stunden-Hotline zur Beratung in Gesundheitsfragen, Serviceleistungen zur Prävention und Rehabilitation, die Mitgliedschaft im Kundenclub und ein Bonussystem bei Teilnahme am jährlichen Gesundheitscheck ab Alter 40.

Grüner Pfeil nach rechts Dread Disease - Schwere-Krankheiten-Deckung
Durch eine Schwere-Krankheiten-Zusatzdeckung ist gewährleistet, dass beim Eintritt einer schweren lebensbedrohlichen Erkrankung gem. den definierten Voraussetzungen eine Einmalzahlung - z.B. in Höhe von einer Jahres-BU-Rente - sofort geleistet und die Beitragsbefreiung für ein Jahr vorgenommen wird.

Grüner Pfeil nach rechts Fahrlässige Verstöße
Ein Leistungsausschluss bei fahrlässigen Verstößen gegen bestimmte Vorschriften, z.B. im Straßenverkehr, ist nicht vorgesehen.

Grüner Pfeil nach rechts Umwandlungsoption
Das Umwandlungsrecht wird nicht nur für die ersten zehn Vertragsjahre und ausschließlich für die Hauptversicherung gewährt, sondern auch für die BUZ selbst, denn die Umwandlung, z.B. einer Risikolebensversicherung mit BUZ in eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung mit BUZ, bezieht sich selten auch auf die BU-Versicherung. Beim Umtausch ist dann keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.

Bei Zahlungsschwierigkeiten ist teilweise auch die Umwandlung einer BUZ in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Grüner Pfeil nach rechts Sozialversicherungsklausel
Die BU-Leistung erfolgt bei Vorlage eines BU-/EU-Sozialrentenbescheides ohne weitere Prüfung. Zumeist wird dabei auf den Bezug einer EU-Rente abgestellt sowie teilweise zusätzlich auf das Überschreiten des 55. Lebensjahres.

Grüner Pfeil nach rechts Enger Nachfragezeitraum für Gesundheitsfragen
Die Beantwortung der Gesundheitsfragen ist abgesehen von Kollektivvertragsvereinbarungen eine große Hürde im Antragsformular. Jeder BU-Versicherer stellt andere Fragen, gewichtet unterschiedlich, fragt andere Zeiträume ab. Der Zeitraum, auf den sich die Befragung durch die Gesundheitsfragen erstreckt, sollte so kurz wie nur möglich sein, keinesfalls aber fünf Jahre überschreiten.

Verzicht auf Kündigung bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung



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