Berufsunfähigkeitsversicherung - Überschusssysteme
Die Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ ist sowohl während der Versicherungsdauer als auch während des Rentenbezuges am Überschuss beteiligt. Während der Versicherungsdauer können die beiden Überschusssysteme Sofortrabatt (sofortige Beitragsverrechnung) und verzinsliche Ansammlung (Schlussgewinn) unterschieden werden.
Beim Sofortrabatt werden die jährlich gutgeschriebenen Überschussanteile i.d.R. direkt mit dem zu zahlenden Beitrag (Bruttobeitrag) verrechnet. Die Prämie reduziert sich hierdurch von Vertragsbeginn an recht deutlich um 20-40 % des Bruttobeitrages.
Bei der verzinslichen Ansammlung wird zum Ende der Vertragsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Schlusszahlung in Form eines angesammelten Guthabens ausgezahlt. Dieses Überschusssystem wird allerdings nur noch selten angeboten. Teilweise wird auch die Anlage der Überschüsse in Investmentfonds angeboten.
Garantierte Rentensteigerungen sind in Höhe von 1-3 % möglich. Während des Bezuges von BU-Leistungen kann die Bonusrente die zu zahlende Rente in einer Größenordnung zwischen 3-5 % p.a. erhöhen. Tritt der Leistungsfall ein, so steigt die Gesamt Berufsunfähigkeitsrente jedes Jahr zur Hauptfälligkeit des Vertrages um einen jährlich neu festzulegenden Prozentsatz.
Tritt der Leistungsfall nicht ein, so verfallen die Überschüsse. Auch die BUZ Beitragsbefreiung ist i.d.R. überschussbeteiligt.
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