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Berufsunfähigkeitsversicherung - Bruttobeiträge

Berufsunfähigkeitsversicherung - Bruttobeiträge

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Bruttobeiträge in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Bruttobeiträge

Die Höhe des Bruttobeitrages zur Berufsunfähigkeitsversicherung steht bei der Tarifauswahl i.d.R. nicht im Fokus der Betrachtung. Die Differenz zwischen Netto- und Bruttobeitrag kann allerdings im Einzelfall durchaus 100% betragen und kann relevant werden, wenn die Überschussbeteiligung nicht mehr in der ursprünglich erwarteten Höhe geleistet werden kann.

Dann ist eine große Differenz zwischen Netto und Brutto nachteilig und ein Tarif mit nur geringem Differenzbetrag vorteilhaft für den Kunden.

Der Bruttobeitrag ist der tatsächlich kalkulierte Tarifbeitrag bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Entstehende Überschüsse können wieder vom Bruttobeitrag in Abzug gebracht werden, der sog. Beitragsverrechnung der Überschüsse, mindern diesen und führen zu einem geringeren Zahlbeitrag (Nettobeitrag).

Hinweis



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