berufsunfaehigkeitsversicherung-js.de Auswahlmenü
Berufsunfähigkeitsversicherung - Über die bAV oder als private Vorsorge versichern

Berufsunfähigkeitsversicherung - Über die bAV oder als private Vorsorge versichern

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Über die bAV oder als private Vorsorge versichern in unserem BUV Lexikon.

BerufsunfähigkeitsversicherungBerufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich der besten Anbieter und TarifeVergleich der besten Anbieter und Tarife Berufsunfähigkeitsversicherung - Optimale Leistungen zum günstigsten PreisOptimale Leistungen zum günstigsten Preis
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Über die bAV oder als private Vorsorge versichern

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist i.d.R. eine reine Risikoversicherung. Es ist grundsätzlich wahrscheinlicher, dass kein Leistungsfall eintritt, also keine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden muss. Diese Feststellung soll den Berufsunfähigkeits Absicherungsbedarf nicht negieren, sondern relativieren, denn die Wahrscheinlichkeit der Leistungsinanspruchnahme steigt mit zunehmendem Alter und ist kurz vor Altersrentenbeginn besonders hoch.

Je später der Leistungsfall Berufsunfähigkeit eintritt, desto mehr Beiträge wurden gezahlt und desto kürzer ist die noch verbleibende Leistungsdauer bei Berufsunfähigkeit (meist bis 65 oder 67).

Tritt der Leistungsfall Berufsunfähigkeit allerdings in jungen Jahren bei geringer Wahrscheinlichkeit der Leistungsinanspruchnahme ein, dann stehen den lang andauernden und insgesamt hohen Leistungen ggf. nur wenige geringe Beiträge gegenüber. Die Versorgung in jungen Jahren ist also für die jungen versicherten Personen besonders wertvoll.

Steht also der zu Versorgende vor der Entscheidung sein Berufsunfähigkeitsrisiko privat oder betrieblich zu versichern, dann hilft ihm die vorstehende Einzelbetrachtung der möglichen Fallkonstellationen, Berufsunfähigkeit tritt nicht ein oder BU tritt ein nicht wirklich weiter. Eine wie auch immer getroffene Entscheidung käme einer zufälligen Entscheidung gleich.

Eine Gewichtung der Eintrittswahrscheinlichkeiten mit den konkreten zu zahlenden Beiträgen und den darauf ausgelösten Steuern könnte weiterhelfen, wenn angenommen wird, dass Steuern und Zins, Steuerprogression und Einkunftsarten und deren Höhe eine entscheidende Rolle spielen werden.

Das eigentliche Problem sind die in die Zukunft gerichteten Annahmen. Denn wer weiß heute schon, was in zehn, 20, 30 Jahren in steuerlicher und anderer Hinsicht gesetzlich vorgeschrieben sein wird?

Unter Berücksichtigung sämtlicher steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Gegebenheiten könnte es u.U. wirtschaftlicher sein eine Berufsunfähigkeitsversicherung außerhalb der bAV vorzunehmen. Es ist empfehlenswert in allen Durchführungswegen und über alle Finanzierungsarten zu überprüfen, ob die Absicherung des BU-Risikos über die bAV angeboten werden soll oder nicht:

Kleiner grüner Haken Wenn ja, dann stellt sich die Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe, also z.B. beschränkt auf die reine Beitragsbefreiung bei Zusagen mit höheren jährlichen Prämienvolumen ab z.B. 2.400 EUR. Die Altersrentenschmälerung aufgrund des Prämienanteils für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit hält sich in geringen Grenzen und erscheint durchaus sinnvoll. Der daraus resultierende Effekt besteht darin, dass bei Berufsunfähigkeit für die Restlaufzeit des Hauptvertrages, z.B. einer Rentendirektversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG, keine weiteren Beiträge seitens des Versicherungsnehmers zu zahlen sind, der Versicherer zahlt intern die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in den Vertrag ein und hält so die erreichbare Gesamtrentenleistung zum Vertragsende aufrecht. Es kann dadurch eine deutliche finanzielle Entlastung erreicht werden mit gleichzeitiger Aufrechterhaltung der vollen Versorgungsanwartschaft für die Altersrente.

Kleiner grüner Haken Wenn ja, dann führen Beitragsbefreiung und Rente bei BU zu einer deutlichen und ins Gewicht fallenden Reduzierung des Restbeitrages für die Altersversorgung. Die Rentenleistung wird aufgrund der Begrenzung auf die Höchstförderwerte deutlich niedriger ausfallen als ohne Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei ausschließlicher Beitragsbefreiungsvereinbarung.

Kleiner grüner Haken Wenn nein, dann wird die Zielsetzung der ausschließlichen Nutzung der Berufsunfähigkeitsversicherung und betriebliche Altersvorsorge zur reinen Altersversorgung so dominant sein, dass alle anderen Vorsorgeoptionen dagegen zurücktreten und unberücksichtigt bleiben.

Kleiner grüner Haken In jedem Fall sollte an die dynamische Anpassung von Leistung und Beitrag sowohl der Altersrenten Hauptversicherung als auch der Rentenansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung zum Inflationsausgleich gedacht werden.

Kleiner grüner Haken Man sollte beachten, dass auch gesetzliche Rentenansprüche durch die nicht mehr fortgesetzte Einzahlung in das Rentensystem zu deutlich geringeren Rentenleistungen ab dem normalen Altersrentenbeginn führen würden, je früher die Berufsunfähigkeit eintritt, desto stärker der Rentenverlust. Die entgangenen Altersrentenanwartschaften müssten anderweitig durch Dynamisierung kompensiert werden.

Kleiner grüner Haken Kommt es nicht zum BU-Leistungsfall, dann ist die Finanzierung aus dem Bruttoarbeitsentgelt sicherlich vorteilhafter als aus dem (bereits versteuerten) Nettoeinkommen. In diesem Fall greift die Prämienersparnis in der bAV selbst dann, wenn eine höhere Berufsunfähigkeitsabsicherung aufgrund der im Leistungsfall einzurechnenden Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt wird.

Kleiner grüner Haken In der Regel wird die private BU nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig sein, es sei denn, die Berufsunfähigkeits Leistungshöhe reicht für den Lebensunterhalt aus und der Versicherte erhält keine weiteren Leistungen nach ALG I oder II oder aufgrund von Erwerbsminderung. Als freiwillig Versicherter muss er dann Sozialversicherungsbeiträge auf die BU-Rente zahlen.

Kleiner grüner Haken In der Regel wird die private BU lediglich mit dem Ertragsanteil für abgekürzte Leibrenten nach § 55 EStDV zu versteuern sein. Der Ertragsanteil ist umso höher, je länger die Berufsunfähigkeitsrente voraussichtlich gezahlt wird.

Hinweis
Lösung: Kompensation durch eine wie auch immer festzulegende angemessene höhere BU-Bruttorente. Der Steueranteil könnte und sollte also mitversichert werden. Berufsunfähigkeit über bAV erzeugt dann einen etwas höheren Bruttoaufwand, der mit den günstigeren Kollektivkonditionen gegenzurechnen wäre.

Allerdings sollte auch berücksichtigt werden, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung i.d.R. mit einer Rentenversicherung zur Altersvorsorge kombiniert wird, wenn der Weg über die bAV gegangen wird. Dann spielt es eine bedeutende Rolle, ob auch der Altersvorsorgeteil über bAV vorteilhafter ist als eine private Absicherung.

Hinweis
Während nämlich Schanz noch in ganz traditioneller Lesart unter Berücksichtigung seiner Annahmen zu einer Vorteilhaftigkeit von Entgeltumwandlung gegenüber der privaten Rentenversicherung in Höhe von immerhin 32% kommt, wird unter Berücksichtigung einer modifizierten nachvollziehbaren und wahrscheinlich korrekten Berechnung der Sozialversicherungsminderung und Steuerbelastung mit dem Grenzsteuersatz (anstelle des von Schanz berücksichtigten Durchschnittssteuersatzes) sowie Dynamisierungseffekten nur noch ein Wert von 6% bzw. in Höhe von 1% durch Birk/Weidinger ermittelt.

Unberücksichtigt blieben dabei noch Effekte aufgrund des demografischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts, die noch zu einer steigenden Ausgabenlast führen werden. Das würde dazu führen, dass die bAV in Zukunft noch stärker belastet wird als bisher unterstellt. Sozialabgabenbelastung durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden als Gleichbleibend unterstellt, ebenso die unveränderte Steuerbelastung durch das Steuersystem für die nächsten 30 Jahre.

Weiterhin weisen die Autoren darauf hin, dass der verbliebene geringe Vorteil der Entgeltumwandlung noch weiter schmilzt bzw. sogar zum Nachteil wird, wenn man die für aktuelle Verhältnisse zu hoch angesetzten bzw. prognostizierten ZinsÜberschüsse vollständig außer Betracht lässt und lediglich die garantierten (Netto-)Renten mit einer Garantieverzinsung von 1,75% miteinander vergleicht. Der Grund dafür ist, dass die (Netto-)Minderung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rente bei einer niedrigeren Brutto-Rente aus der bAV noch deutlich negativer zu Buche schlägt, als bei einer höheren Rente auf Grundlage der überschätzten Überschüsse.



Seite zurück

Hauptübersicht unseres Berufsunfähigkeitsversicherung Lexikon

BUV Rechner
Rechner für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Schon ab 9,25 € monatl.

Hier können Sie die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung anonym online berechnen.


^