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Berufsunfähigkeitsversicherung - Lebenslange BUV aufgrund AltvVerbG 2013

Berufsunfähigkeitsversicherung - Lebenslange BUV aufgrund AltvVerbG 2013

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Lebenslange BUV aufgrund AltvVerbG 2013 in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Lebenslange BUV aufgrund AltvVerbG 2013

Relativ unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde das Altersvorsorge Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) in Kraft gesetzt. Es ermöglicht den Anbietern von Berufsunfähigkeitsrenten und Erwerbsminderungsrente, ab 2014 neue Tarife anzubieten, die bis zum Lebensende Versicherungsschutz gewähren.

Bisher sind Tarife mit BU-Rentenleistungen bis zum 67. Lebensjahr üblich. Gleichzeitig sollen die Beiträge für eine förderfähige Berufsunfähigkeit steuerlich absetzbar sein. Sie zählen zukünftig zu den Sonderausgaben, die bis zu einem Betrag von 20.000 EUR einkommensteuerfrei bleiben.

Das Kriterium lebenslanger Versicherungsschutz ist denn auch das eigentliche Problem bei den neuen Förderprodukten. Verlängerte Leistungen sind angesichts der demografischen Entwicklung mit steigender Lebenserwartung deutlich teurer als die Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr.

Experten rechnen mit einer Verdopplung bis Verdreifachung der Beiträge je nach Berufsgruppe und Eintrittsalter. Selbst die staatliche Förderung werde diesen Preisanstieg nicht immer ausgleichen können.

Daneben bleibt die Konkurrenz der bisherigen Tarifangebote bestehen. Sind diese preiswerter, dann gibt es eigentlich auch keinen Grund, einen geförderten lebenslangen Berufsunfähigkeitstarif zu wählen.

Es könnte durchaus sein, dass für eine Reihe von wenig risikoträchtigen Berufen und Berufsgruppen die geförderten Tarife preiswerter sein könnten als die nicht geförderten Berufsunfähigkeitstarife. Wer also voraussichtlich nicht oder mit nur geringer Wahrscheinlichkeit Berufsunfähigkeitsleistungen vor dem Ende seines Berufslebens in Anspruch nehmen dürfte, könnte hier Vorteile erzielen.

Der typische "Schreibtischtäter" sei an dieser Stelle genannt, daneben Physiker, Ärzte, Maschinenbauingenieure, Chemiker, Akademiker, Ingenieure, Unternehmensberater usw. Gutverdiener werden also noch besser gestellt.

Wenn es das Ziel des Gesetzes war, die Basisversorgung der arbeitenden Bevölkerung zu verbessern, dann kann unterstellt werden, dass dieses Ziel leider nicht erreicht werden wird. Der Grund ist darin zu sehen, dass für die gefahrgeneigteren Tätigkeiten noch höhere Beiträge gezahlt werden müssten als bisher schon.

Die Tarife liegen schon jetzt auf einem für Handwerker kaum mehr bezahlbaren Niveau - wenn denn überhaupt Versicherungsschutz gewährt wird für Gerüstbauer, Dachdecker, Bergleute, Pflasterer, Fleischverarbeiter, Maurer, Maler, Installateure, Krankenpfleger usw. Geringverdienende werden durch noch höhere Preise noch schlechter gestellt und sind damit die Verlierer der Initiative.

Schade, der Ansatz geht also wieder einmal an der eigentlichen Zielgruppe, die schon bislang kaum eine Chance auf bezahlbaren Versicherungsschutz hatten, vorbei.

Und noch eine absehbare Folge:

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