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Berufsunfähigkeitsversicherung - Invaliditätszusatzversicherung (IZV)

Berufsunfähigkeitsversicherung - Invaliditätszusatzversicherung (IZV)

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Invaliditätszusatzversicherung (IZV) in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Invaliditätszusatzversicherung (IZV)

Die Invaliditätszusatzversicherung leistet entweder ab 50% Invaliditätsgrad in voller Höhe oder als sog. Staffel- Invaliditätszusatzversicherung ab 75%, zwischen 25 und 74 % anteilig in Abhängigkeit von der Höhe der versicherten Jahresrente.

Invalidität liegt dabei vor, wenn die versicherte Person voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen vollständig oder teilweise außerstande ist, infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben. Nur wenige Versicherer bieten derzeit die Tarifformen Erwerbsunfähigkeitsversicherung bzw. Invaliditätszusatzversicherung an. Die Marktbedeutung ist gering.

Die Invaliditäts Versorgung für Kinder ist von der Invaliditätszusatzversicherung zu unterscheiden. Bietet sie hingegen eine lebenslange Rente, wenn ein versichertes Kind durch eine Krankheit oder einen Unfall dauerhaft erheblich beeinträchtigt ist.

Mit der Leistung können sowohl künftige Einkommensverluste als auch notwendige Mehraufwände abgedeckt werden. Der Abschluss einer Invaliditäts Zusatzversicherung ist möglich ab dem ersten und bis zum 16. Geburtstag des Kindes. Der Versicherungsnehmer darf i.d.R. nicht älter als 79 Jahre sein.

Bestehen beim Kind Vorerkrankungen (zum Beispiel Allergien oder Organschädigungen), wird im Einzelfall geprüft, ob und unter welchen Bedingungen Versicherungsschutz angeboten werden kann.



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