Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EUV)
Diese Vertragsform ist derzeit noch von untergeordneter Bedeutung. Eine Reihe von Anbietern offerieren sie inzwischen offensiv, da man erkannt hat, dass diese Tarifform eine mögliche Alternative bei nicht erreichbarer oder bezahlbarer Berufsunfähigkeitsversicherung darstellt.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz für den Notfall, d.h., es handelt sich hierbei um eine sog. Großschadenrisikodeckung für den Fall, dass keiner nennenswerten Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen werden kann.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung stellt somit auf den Fall ab, der in dem Verlust einer Erwerbsfähigkeit besteht, also eine noch viel weitergehende Beeinträchtigung aufgrund gesundheitlicher Verschlechterungen bedeutet als die Berufsunfähigkeit an sich.
Sie richtet sich nach den Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung und leistet, wenn der Beschäftigte mindestens sechs Monate lang nicht mehr in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten, gleichgültig in welchem Beruf. Der oftmals übersehene Vorteil liegt darin, dass hierbei die bloße Arbeitskraft versichert wird.
Die Erwerbsminderungsrenten der Deutschen Rentenversicherung reichen nicht aus. Zudem erhält man erst eine Leistung wenn man weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, egal in welchem Beruf. Unter Umständen kann auf jede denkbare Tätigkeit verwiesen werden und das ohne Rücksicht auf die jeweilige Qualifikation.
Besteht noch eine Restarbeitsfähigkeit von drei bis sechs Stunden, dann beträgt die halbe Erwerbsminderungsrente ca. 15 bis 17,5% vom Bruttoeinkommen, bei unter drei Stunden wird die volle Erwerbsminderungsrente mit ca. 30 bis 35% vom Bruttoeinkommen gewährt, wobei der Anspruch nach 30 bis 35 Versicherungsjahren, ausgehend vom statistischen Durchschnittsverdienst, unterstellt wurde.
Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung ist also gering, sodass es grundsätzlich sinnvoll ist, sich zusätzlich abzusichern.
Hinweis
Die Abschlussmöglichkeit besteht auch in der bAV und ist über das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) abgesichert. Sie bietet wenigstens ansatzweise ein vergleichbares Leistungsspektrum und ist damit eine sinnvolle Alternative zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EUV) für diejenigen, die Risikoberufe ausüben. Auf eine ausreichend hohe Absicherung ist zu achten. Preislich liegt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung um 40 bis zu 45% unter dem BU-Preisniveau.
Inzwischen werden am Markt schon EU Basisschutz und EU Komfortschutz als Produktalternativen nebeneinander angeboten. Dabei wurden diese Produkte mit Merkmalen ausgestattet, die aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EUV) bekannt sind wie:
voller Versicherungsschutz für den Fall, dass die versicherte Person nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten kann,
es wird auch rückwirkend geleistet,
es wird ein sechsmonatiger Prognosezeitraum zugrunde gelegt,
es wird auf Meldefristen verzichtet,
es wird weltweiter Versicherungsschutz geboten,
Nachversicherungsgarantie sowohl ereignisabhängig bei Heirat, Geburt usw. als auch ereignisunabhängig möglich,
Beitragsstundungsmöglichkeiten usw.
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