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Berufsunfähigkeitsversicherung - Falsches Überschusssystem als Störfall

Berufsunfähigkeitsversicherung - Falsches Überschusssystem als Störfall

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Falsches Überschusssystem als Störfall in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Falsches Überschusssystem als Störfall

Nach § 16 BetrAVG hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen zu prüfen und erbringt damit eine Art Inflationsausgleich. Diese Pflicht des Arbeitgebers entfällt dann, wenn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden.

Dies ist bei einer Beitragsverrechnung, wie sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr gebräuchlich ist, nicht gewährleistet. Auszugehen ist stets vom sogenannte Bruttobeitrag ohne Verrechnung der Überschüsse. Es sind daher nur die Überschusssysteme Bonusrente und verzinsliche Ansammlung unschädlich.



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