Berufsunfähigkeitsversicherung - Beitragsanpassung
In den BU-Zusatztarifen und in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung dient die Beitragsanpassungsklausel der Berufsunfähigkeitsversicherung dazu, durch den unabhängigen Treuhänder geprüft und legitimiert Beitragsanpassungen während der Vertragsdauer aufgrund von gestiegenen Schadenaufwendungen durchzuführen.
Es muss sich dabei um nicht nur vorübergehende Veränderungen des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und des daraus berechneten Beitrages handeln.
Hinweis
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