Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung - Top Leistungen zu günstigen Preisen
Gerade bei einer so wichtigen Form der Risikovorsorge ist ein zuverlässiger Versicherungspartner unverzichtbar. Mit der Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie einen bestmöglichen Berufsunfähigkeitsschutz zu günstigen Preisen. Auch im Test der Stiftung Warentest schnitt die Continentale mit guten bis sehr guten Ergebnissen ab.
Jeder vierte bis fünfte deutsche Berufstätige kann seinen Beruf nicht bis zum Renteneintritt ausüben, weil Körper und Seele krank werden und einen Strich durch die Lebensrechnung machen. Wer darauf hofft, dann von Vater Staat eine auskömmliche Rente zu bekommen, der ist blauäugig, weil kaum noch jemand Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente hat.
Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung - Tarife im Überblick
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die von der Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung angebotenen Tarife,
bAV - PremiumBU,
bAV - PremiumBUZ,
bAV-FRV PremiumBUZ,
BR - PremiumBUZ Klassik,
FRV PremiumBUZ,
PBU,
PBU mit Pflege- u. Plus-Paket,
PBU Pflege-Paket,
PBU Plus-Paket,
PBUS,
PBUS Karriere-Paket,
PBUS Pflege- u. Plus-Paket,
PBUS Pflege-Paket,
PBU Pflege-Paket Schüler,
PBUS Plus-Paket,
PBUS Schüler,
PBUS Schüler Karriere-Paket,
Premium BUZ
Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung mit sehr guten Bewertungen
Die Ratings und Test (Hier finden Sie die Bewertungen der Continentale im Test 2026) von führenden Anbietern wie Morgen & Morgen, Stiftung Warentest, oder Finanztest helfen dabei, sich als Kunde der komplexen Materie Berufsunfähigkeitsversicherung zu nähern. Ein Vergleich von Finanztest zwischen 75 Berufsunfähigkeitsversicherung Anbietern ergab, von denen 58 die Bestnote erhielten, unter anderem erhielt auch die Continentale sehr gute Bewertungen.
Im Fall einer Berufsunfähigkeit gibt es von staatlicher Seite, ohne private Risikoabsicherung durch die Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung nur eine Erwerbsminderungsrente zu deutlich schlechteren Konditionen. Denn wer nach Unfall oder Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, bekommt keine Rente, wenn er stattdessen irgendeine andere Tätigkeit ausüben kann bzw. könnte. Weder das bisherige Einkommen noch der erlernte Beruf spielen bei der gesetzlichen Rente eine Rolle.
Zudem bekommt die volle Erwerbsminderungsrente nur, wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Angesichts sinkender und unzureichender gesetzlicher Renten und der anhaltend hohen Zahl von Erwerbsminderungsfällen spielt die Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung eine zentrale Rolle. Morgen & Morgen kommt nach seiner Analyse des Marktes gar zu der Erkenntnis, das die Berufsunfähigkeitsversicherung zunehmend zu einem der wichtigsten Versicherungsprodukte für Verbraucher, Vermittler und Versicherer, wie der Continentale wird.
Berufsunfähigkeitsversicherung - nicht nur sinnvoll, sondern wichtig
Wer noch jung und gesund ist, sieht keinerlei Veranlassung sich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung zu beschäftigen, oder sich Gedanken über eine eventuelle Berufsunfähigkeit zu machen. Doch viele bedenkendabei nicht, dass man nicht nur durch eine Erkrankung berufsunfähig werden könnte. schon eine kleine Unachtsamkeit im alltäglichen Leben, oder ein Verkehrsunfall kann die Gesundheit so stark beeinträchtigen, dass man seinen erlernten Beruf entweder gar nicht mehr, oder nur teilweise ausüben kann, also vollständig, oder teilweise berufsunfähig ist.
Daher sollte sich jeder, egal ob Berufseinsteiger, oder bereits länger Berufstätige mit dem Thema auseinandersetzen und eine entsprechende Vorsorge in Form der Berufsunfähigkeitsversicherung treffen. Um einen für seine Bedürfnisse optimerten Risikoschutz zu finden der auch bezahlbar, also günstig ist, sind entweder aufwändige Eigenrechen nötig, oder Sie nutzen unseren kostenlosen Vergleich unserer auf das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierte Experten, welche teilweise über mehrere jahrzehntelange Berufserfahrung verfügen und Ihnen schnell und vor allem kostenlos Angebote verschiedener BUV Anbieter erstellen können.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Berufsunfähigkeitsversicherung
Manch eine Berufsunfähigkeitsversicherung verweisen bei Eintritt der BU ab dem 55. Lebensjahr nur noch auf einen bereits ausgeübten, finanziell der bisherigen Lebensstellung entsprechenden Beruf oder nach erfolgter zumutbarer Umorganisation des Betriebes, der Praxis, der Kanzlei usw. Liegt der BU-Grad bei 75 Prozent oder höher, so verzichten einige Versicherer grundsätzlich auf die abstrakte Verweisungsmöglichkeit. Bei Akademikern Verzicht auf eine Verweisung ohne Erhebung eines Mehrbeitrages, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der BU einen Beruf ausübt.
Die Verteilung des Überschusses für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen Gruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung beigetragen haben. Zu welcher Gruppe Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung gehört, können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. In Abhängigkeit von dieser Zuordnung erhält Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung jährlich Überschussanteile. die Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht die Überschussanteile in unserem Geschäftsbericht, den Sie bei uns anfordern können. Weitere Erläuterungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Freie Wahl der Karenzzeiten zwischen 0-36 Monate. Das bedeutet einen Leistungsbeginn nach Absolvieren der vereinbarten Wartezeit und eine Möglichkeit zur Beitragsreduktion. Während der Karenzzeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung. Endet die Berufsunfähigkeitsversicherung und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut BU aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt. Reduzierung der Rücktrittsfrist des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Haben die Voraussetzungen für die vollständige bzw. teilweise Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens sechs Monate lang ununterbrochen bestanden, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als BU. Die Vertragsbestimmungen enthalten eine ganze Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Inhaltsinterpretation die Voraussetzung für die Leistungsprüfung beim Versicherer, aber auch beim Arzt und Gutachter, ist. Zum Nachweis der BU werden ausführliche ärztliche Berichte über Ursache, Beginn, Art, Verlauf, voraussichtliche Dauer und Grad der Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt.
Behindern oder verhindern VN oder versicherte Person durch ihr Handeln die Aufklärung und Ermittlung der Umstände, die die Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung zur Beurteilung der Frage des Eintritts und des Grades der BU wissen muss, und zwar durch falsche Angaben und Auskünfte, so ist die Feststellung der Leistungspflicht und ihres Umfangs zum Nachteil des Versicherers konkret beeinflusst. Der Versicherer hat die objektive Verletzung einer Mitwirkungspflicht durch den VN oder den Versicherten zu beweisen, während der VN die Beweislast dafür trägt.
Versicherungsschutz besteht zunächst grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wie es zu der BU gekommen ist, auf welcher Ursache die Krankheit, die Körperverletzung oder der Kräfteverfall beruhen. Kein Versicherungsschutz durch die Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung besteht aber, wenn einer der in den Bedingungen aufgeführten Einzelumstände kausal war. Ausgeschlossen ist die BU im einzelnen, wenn sie unmittelbar oder mittelbar durch Krieg oder Kernenergie verursacht ist, unmittelbar oder mittelbar durch innere Unruhen verursacht ist.
Nach der ständigen BGH Rechtsprechung ist einem früher beruflich Selbstständigen die Aufnahme einer Tätigkeit in abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar. Es müssen allerdings alle Vergleichskriterien im Hinblick auf den Vergleichsberuf erfüllt sein. Besonderheiten bei einer Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung ergeben sich bei Selbstständigen daraus, dass ihre Berufsausübung dem Grunde nach selbstbestimmt und nicht fremdbestimmt ist, so dass die Arbeitszeiteinteilung selbst gestaltet und bestimmte, nicht mehr ausführbare Tätigkeiten umverteilt werden können.
Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe II vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf aus der Pflegerstufe III: bei Punkten. Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe III vor, wenn die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen kann oder wenn die versicherte Person der Bewahrung bedarf.
Grundsätzlich sind Leistungsdauer und Versicherungsdauer zu unterscheiden. Die Leistungsdauer umfasst den Zeitraum, während dessen die versicherte Person aufgrund BU eine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Beitragsbefreiung erhält. Die Zahlung der versicherten BU-Rente und die Beitragsbefreiung für Hauptversicherung und Zusatzversicherungen enden somit typischerweise zu dem im Antrag fixierten und in der Police dokumentierten Zeitpunkt, meist das 60., 63. oder 65. Lebensjahr.
Voraussetzungen sind u.a. die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren sowie dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung eingezahlt worden sind. Eine volle Erwerbsminderung besteht, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte zwar mindestens drei, aber nicht mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann.
Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich
Versicherungsanalysten stellten in ihrem Test fest, effektiven Schutz zu günstigen Preisen bietet eine Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings ist am Markt der Trend zu beobachten, dass der Wettbewerb längst nicht mehr auf dem Gebiet der Bedingungen geführt wird, sondern fast ausschließlich über den Preis für die Berufsunfähigkeitsversicherung und hier besonders über eine immer detailliertere Aufsplittung in Berufsgruppen.
Während die Preise für gute Risiken immer günstiger werden, haben sich die Preise für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für körperlich Tätige in den letzten vier Jahren zum Teil vervierfacht, beklagen Franke und Bornberg. Damit werde der Versicherungsgedanke ad absurdum geführt, da sich Diejenigen, die den Versicherungsschutz brauchten, diesen nicht mehr leisten können und Verbraucher, die den Schutz am wenigsten benötigen, ihn für immer weniger Geld bekämen.
Eine private Vorsorge in Form der Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher nicht nur sinnvoll, sondern unverzichtbar und wichtig.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei Fortfall der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wird die Leistung für weitere drei Monate ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Leistungseinstellung an
den VN gezahlt. Zusage, dass bei erneuter BU innerhalb von 2 Jahren nach der Reaktivierung in einer beruflichen Tätigkeit die Leistung wiederaufgenommen
wird. Führen Strahlenschäden zur BU, so leistet der Versicherer generell, wenn die versicherte Person berufsmäßig oder zu Heilzwecken durch einen Arzt oder
unter ärztlicher Aufsicht diesem Risiko ausgesetzt war.
Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, darf die verbleibende beitragspflichtige versicherte Rente nicht unter einen Mindestbetrag sinken. Mit einer
Kündigung erlischt die Versicherung, ohne dass ein Rückkaufswert fällig wird. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung berufsunfähig, bleiben
anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Versicherung von der Kündigung unberührt. Die Rückzahlung der Beiträge bei Tarifen, bei denen die
Versicherungsperiode können Sie nicht verlangen.
Die BUV ist i. d. R. teurer kalkuliert als die Absicherung über eine BUZ. Sie wird nur von wenigen Versicherern angeboten. Interessant ist diese Angebotsform
insbesondere für Singles ohne Familie und sonstigen Absicherungsbedarf. Die BUV wird zu einem vergleichsweise höheren Beitrag verkauft als die BUZ, so dass
sehr genau überlegt werden sollte, ob eine BUZ mit Risikoleben für den Hinterbliebenenschutz nicht sinnvoller und relativ preisgünstiger ist. Die
Dread-Disease Versicherung nähert sich einer BUV oder BUZ immer weiter an.
Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Für einige Berufsgruppen wird regelmäßig ein berufsbedingter Beitragszuschlag aufgrund erhöhter Gefährdung bei der Berufsausübung oder Spezialisierung
erhoben, Schornsteinfeger, Schornsteinbauer, Gerüstbauer, Steinmetze, Steinbildhauer, Schmiede, Steinbrucharbeiter, Arbeiter, Chemiker und Ingenieure bei
Sprengstoffherstellern, Feuerwehrleute und Technischer Hilfsdienst, Arbeiter, Bierbrauer, Kellner, Bierverleger im Alkoholgewerbe, Sandbläser,
Quecksilberverarbeitung, Glasbläser, Bleigießer.
Übt eine zu versichernde Person einen gefährlichen Beruf aus oder liegen andere gefahrerhöhende Umstände wie gefährliche Hobbys und Sportarten,
Auslandsaufenthalte, gesundheitliche Einschränkungen oder hohe BUZ-Gesamtrenten vor, so sind Risikozuschläge zu erwarten. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung die Risiken
unterschiedlich kalkulieren, sollten solche nachteiligen Vereinbarungen nicht akzeptiert werden, ohne zuvor durch Vergleichsangebote geprüft zu haben, ob
nicht bei einem anderen Versicherer günstigere Konditionen und Vereinbarungen erreichbar sind.
Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Es gilt
als Rücktritt, wenn wir unseren Anspruch auf den Einlösungsbeitrag nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend machen. (Auf
dieses Rücktrittsrecht kann verzichtet werden.) Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen
Untersuchungen verlangen.
Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung
Ist die versicherte Person … Monate ununterbrochen pflegebedürftig mindestens im Rahmen der Pflegestufe I gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, gilt
die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für die genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im
Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung und des täglichen Lebens in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.
Die Versicherungsdauer charakterisiert den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz gegen das BU-Risiko besteht. Typischerweise muss die BU bis zum Ende der
Versicherungsdauer, 60., 63. oder 65. Lebensjahr, eingetreten sein, damit eine Leistung erfolgen kann. Versicherungs- und Leistungsdauer können identisch
sein. Dies ist bei den meisten Vertragsabschlüssen noch der Fall. Allerdings wird die Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung auch Kombinationsmöglichkeiten offeriert, bei
denen eine verlängerte Leistungsdauer vereinbart werden kann.
Im Idealfall sollte die Höhe der versicherten BU-Rente so bemessen sein, dass es bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht zu einer erheblichen und nicht
verkraftbaren Einkommenseinbuße kommt. Freiberufler und Selbstständige können die BU-Rente i. d. R. bis zu 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens versichern.
Ab bestimmten Größenordnungen werden Einkommensnachweise bzw. die Vorlage der letzten Steuererklärungen verlangt. Die maximal zulässige Höhe der Rente im
Verhältnis zur Hauptversicherung kann je nach Versicherungsunternehmen und Tarifart unterschiedlich sein.
Tipps zum Versicherungsgebiet Berufsunfähigkeitsversicherung
Zu den berufsbezogenen Beurteilungskriterien gehören allgemeine Faktoren der Berufsausübung. Jede Arbeit und Tätigkeit wird durch ganz individuelle und
charakteristische Anforderungen und Beanspruchungen bestimmt. Hierzu zählen physische, psychische, sensorische und geistige Anforderungen einerseits, typisch
arbeitsplatzbedingte Faktoren, Arbeitserschwernisse und Umwelteinflüsse andererseits (wie Tätigkeit im Freien, Schreibtischtätigkeit, Bildschirmarbeitsplatz,
Lärm, Gase, Dämpfe, Staub, Rauch etc.).
Hiervon abweichend ist vereinbar, dass bereits ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt wird, auch wenn der Arzt in den ersten sechs Monaten noch keine
klare Prognose abgeben kann, eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit aber besteht. Teilweise wird auch bei verspäteter BU-Meldung bis zu einem Jahr
rückwirkend geleistet, wenn den Kunden für die Berufsunfähigkeitsversicherung kein Verschulden hierfür trifft. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente entsteht mit Ablauf des Monats, in dem
die BU eingetreten ist.
Neben der marktüblichen 50 %igen Pauschalregelung wird die Staffelregelung mit 25 %/75 % oder 33? %/66? % angeboten. Auch eine 75-Prozent-Regelung wird
angeboten, bei der abweichend vom bisher Marktüblichen die Leistung erst bei 75 Prozent BU-Grad einsetzt. Diese Regelung empfiehlt sich für alle nicht
körperlich Tätigen. Außerdem wird die 100-Prozent-Klausel der Erwerbsunfähigkeit offeriert. Spezifizierung des Personenkreises, der eine eingeschränkte
Verweisung erhält, z. B. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte.
Allgemeines rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei der angebotenen Pauschalregelung von 100 Prozent erfolgt die Leistung erst bei Erwerbsunfähigkeit, allerdings dann in voller Höhe. Sie kommt
insbesondere für Schüler, Studenten und Auszubildende in Frage. Eine weitere Variante ist die Staffelregelung. Hierbei wird bei einer BU von mehr als 75
Prozent oder 66? Prozent voll und bei einer BU von mindestens 25 Prozent oder 33? Prozent entsprechend dem Grad der BU geleistet. Bei einem BU-Grad unter 25
Prozent oder 33? Prozent besteht kein Leistungsanspruch.
Ebenso, wie der Arbeitnehmer zur Berufsausübung nicht außerstande ist, wenn er die Folgen seiner Gesundheitsbeeinträchtigung durch Hilfsmittel oder
Schutzmaßnahmen vermeiden kann, ist auch dem Selbstständigen die Fortsetzung seiner Berufstätigkeit nicht unmöglich, solange er die Auswirkungen seiner
Beeinträchtigung durch eine Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung vermeiden kann, die ihm aufgrund seiner Selbstständigkeit möglich und zumutbar sind. Wo die Zumutbarkeitsgrenze jeweils
liegt, ist einzelfallabhängig.
Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Erkrankungen der Atemwege, psychische Erkrankungen,
Stoffwechselerkrankungen sowie Krebs und in geringem Umfang Unfälle. Die bis 1994 genehmigungspflichtigen und marktüblichen Besonderen Bedingungen für die
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) und Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die «Berufsunfähigkeitsversicherung» (BUV) wurden in den letzten
Jahren durch die überarbeiteten und individueller gestalteten ersetzt.
Nützliche Informationen über die Berufsunfähigkeitsversicherung
Grundsätzlich sind Leistungsdauer und Versicherungsdauer zu unterscheiden. Die Leistungsdauer umfasst den Zeitraum, während dessen die versicherte Person
aufgrund BU eine BU-Rente und/oder Beitragsbefreiung erhält. Die Zahlung der versicherten BU-Rente und die Beitragsbefreiung für Hauptversicherung und
Zusatzversicherungen enden somit typischerweise zu dem im Antrag fixierten und in der Police dokumentierten Zeitpunkt, meist das 60., 63. oder 65.
Lebensjahr.
Freie Wahl der Karenzzeiten zwischen 0-36 Monate. Das bedeutet einen Leistungsbeginn nach Absolvieren der vereinbarten Wartezeit und eine Möglichkeit zur
Beitragsreduktion. Während der Karenzzeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung. Endet die Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut BU
aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt. Reduzierung der Rücktrittsfrist des Versicherers bei Verletzung
der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Kann von den Ärzten keine medizinische Prognose gestellt werden, ob der festgestellte Zustand mehrere Jahre andauern wird, so kann § 2 Abs. 3 der Bedingungen
die Situation der versicherten Person verbessern. Nach Einschätzung des BGH bedeutet die Bedingungsregelung den Verzicht auf die Beweispflicht des
Versicherungsnehmers für das voraussichtlich dauernde Außerstandesein. Allerdings müssen alle anderen Leistungsvoraussetzungen wie ärztlicher Nachweis
ebenso erfüllt sein wie bei der Regelung des § 2 Abs. 1.