Berufsunfähigkeitsversicherung - Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeit
Der am Markt sehr verbreitete Verweisungsverzicht könnte mit bestimmten Anreizen kombiniert werden, die dazu führen, dass vermehrt Rehabilitation betrieben wird und damit eine längere Leistungsverpflichtung für den Versicherer vermieden werden kann.
Durch eine solche stärkere Reaktivierung von potenziellen Leistungsempfängern könnte beiden Parteien geholfen werden: Denjenigen, die ihre gesundheitlichen Einschränkungen auf das erreichbare Minimum reduzieren wollen, um noch ein lebenswertes Leben führen zu können und den Anbietern, die so den Anstieg der BU-Leistungsfälle eingrenzen können.
Auch präventive Bonusprogramme sind denkbar, helfen aber wahrscheinlich nicht wirklich weiter, denn i.d.R. werden davon nur diejenigen angesprochen werden, die ohnehin ein geringeres moralisches Risiko (Moral Hazard) aufweisen, also von sich aus bereits alles daransetzen werden, ihre Berufsunfähigkeit fortsetzen zu können.
Auch Sonderzahlungen als Schlussvergütung zum Vertragsende bei Leistungsfreiheit werden nur von den Versicherten genutzt werden, die besonders langfristig denken und handeln. Zudem sind diese im Prämienwettbewerb kaum umsetzbar, da sie zu teuer sind.
Bei Selbstständigen besteht die Option, dass sich der Versicherer an den Kosten einer Umorganisation beteiligt, wenn dies erforderlich ist, um den Betrieb umzubauen und er dann weitergeführt werden kann. Vorteil für den Versicherer: Er wird vermutlich zunächst keine Berufsunfähigkeitsversicherung Leistung zahlen müssen.
Bedeutsam ist es, dass die Versicherer ihr medizinisches und berufskundliches Know-how einsetzen, um den Kunden berufliche Perspektiven aufzuzeigen und sie beim Wiedereinstieg zu unterstützen. Auch eine Kooperation mit Arbeitgebern der Versicherten oder die Finanzierung von Maßnahmen kann Erfolge hervorbringen.
Voraussetzung dafür ist aber stets, und ohne diese wird die Wiedereingliederung und berufliche Reintegration scheitern, eine grundlegende Eigenmotivation des Versicherten, seine Mitwirkungsbereitschaft und sein Wille, sich nicht in sein Schicksal zu ergeben, sondern durch Rehabilitationsmaßnahmen die bestmögliche Wiederherstellung seiner Gesundheit zu erreichen.
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