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Berufsunfähigkeitsversicherung - Überbrückungshilfe / Wiedereingliederungshilfe

Berufsunfähigkeitsversicherung - Überbrückungshilfe / Wiedereingliederungshilfe

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Überbrückungshilfe / Wiedereingliederungshilfe in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Überbrückungshilfe / Wiedereingliederungshilfe

Wenn Versicherte nicht mehr krankgeschrieben, aber auch noch nicht als berufsunfähig anerkannt worden sind, kann es in vielen Fällen zu finanziellen Engpässen kommen. Stellt der private Krankenversicherer die Zahlung des Krankentagegeldes als Verdienstausfallabsicherung ein, wegen des Verdachts bzw. der Annahme einer Berufsunfähigkeit, dann leisten einige Berufsunfähigkeitsversicherung Anbieter bis zu sechs BU-Monatsrenten. Gleiches gilt teilweise auch für den Fall, dass eine Krankenkasse dem gesetzlich Krankenversicherten wegen voller Erwerbsminderung die Krankengeldzahlung streicht. Die geleistete Berufsunfähigkeitsrente muss auch dann nicht zurückerstattet werden, wenn die Leistungsprüfung zu einem negativen Ergebnis kommt.



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