Berufsunfähigkeitsversicherung - Tarifgrenzen
Die Anbieter sehen eine Reihe von Tarifbegrenzungen und Prüfungskriterien vor, die in den Annahmerichtlinien genannt sind und an die sich die Vermittler zu halten haben. Für die zu versichernde Person können sie Einschränkungen der Versicherungsmöglichkeiten bedeuten. Zu nennen sind dabei insbesondere:
Mindestrentenhöhe p.a. | z.B. 900 EUR BU-Jahresrente |
Höchstrente p.a. | z.B. 60.000 EUR BU-Jahresrente |
Mindesteintrittsalter | z.B. 15 Jahre |
Höchsteintrittsalter | z.B. 57 Jahre |
Höchstendalter | z.B. 67 Jahre |
Mindestversicherungsdauer | z.B. 10 Jahre |
Höchstversicherungsdauer | z.B. 52 Jahre |
Mindestbeitragszahlungsdauer | z.B. 2 Jahre |
Mindestnettobeitragsrate | z.B. 5 EUR |
Dynamikoptionen | z.B. 2 - 5 % |
Rentendynamik im Leistungsfall | z.B. 1 - 5 % |
Besondere Höchstrenten für bestimmte Berufsgruppen | z.B. für Schüler, Studenten, Hausfrauen bis 12.000 EUR p.a. z.B. für Auszubildende mit 9.000 bzw. 18.000 EUR p.a. |
Besondere Höchstrenten für bestimmte Berufsgruppen | z.B. für Existenzgründer |
Besondere Höchstendalter für einige Berufsgruppen | z.B. für Beamte bis 55 Jahre |
Angemessenheit der BU-Rentenhöhe | in Relation zum Bruttojahresarbeitseinkommen nachzuweisen durch geeignete Einkommensnachweise |
Berücksichtigung anderweitiger Versorgungen | aus privaten BU-Versicherungen, aus betrieblichen Versorgungen aus berufsständischen Versorgungswerken |
Berücksichtigung von Auslandsaufenthalten | außerhalb von Europa, USA, Kanada mit Zusatzerklärung |
Die Annahmerichtlinien durch die Berufsunfähigkeitsversicherung sehen i.d.R. stets die Möglichkeit vor, auch Angebote zu höheren Renten auf Einzelfallanfrage hin abgeben zu können, wobei individuelle Kriterien eine Rolle spielen können.
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Berufsunfähigkeitsversicherung Lexikon