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Berufsunfähigkeitsversicherung - Tarifgrenzen

Berufsunfähigkeitsversicherung - Tarifgrenzen

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Tarifgrenzen in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Tarifgrenzen

Die Anbieter sehen eine Reihe von Tarifbegrenzungen und Prüfungskriterien vor, die in den Annahmerichtlinien genannt sind und an die sich die Vermittler zu halten haben. Für die zu versichernde Person können sie Einschränkungen der Versicherungsmöglichkeiten bedeuten. Zu nennen sind dabei insbesondere:

Mindestrentenhöhe p.a. z.B. 900 EUR BU-Jahresrente
Höchstrente p.a. z.B. 60.000 EUR BU-Jahresrente
Mindesteintrittsalter z.B. 15 Jahre
Höchsteintrittsalter z.B. 57 Jahre
Höchstendalter z.B. 67 Jahre
Mindestversicherungsdauer z.B. 10 Jahre
Höchstversicherungsdauer z.B. 52 Jahre
Mindestbeitragszahlungsdauer z.B. 2 Jahre
Mindestnettobeitragsrate z.B. 5 EUR
Dynamikoptionen z.B. 2 - 5 %
Rentendynamik im Leistungsfall z.B. 1 - 5 %
Besondere Höchstrenten für bestimmte Berufsgruppen z.B. für Schüler, Studenten, Hausfrauen bis 12.000 EUR p.a.
z.B. für Auszubildende mit 9.000 bzw. 18.000 EUR p.a.
Besondere Höchstrenten für bestimmte Berufsgruppen z.B. für Existenzgründer
Besondere Höchstendalter für einige Berufsgruppen z.B. für Beamte bis 55 Jahre
Angemessenheit der BU-Rentenhöhe in Relation zum Bruttojahresarbeitseinkommen
nachzuweisen durch geeignete Einkommensnachweise
Berücksichtigung anderweitiger Versorgungen aus privaten BU-Versicherungen, aus betrieblichen Versorgungen
aus berufsständischen Versorgungswerken
Berücksichtigung von Auslandsaufenthalten außerhalb von Europa, USA, Kanada mit Zusatzerklärung

Die Annahmerichtlinien durch die Berufsunfähigkeitsversicherung sehen i.d.R. stets die Möglichkeit vor, auch Angebote zu höheren Renten auf Einzelfallanfrage hin abgeben zu können, wobei individuelle Kriterien eine Rolle spielen können.



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