Berufsunfähigkeitsversicherung - Spezielle Zielgruppen mit Dienstunfähigkeitsabsicherung
Für bestimmte Berufsgruppen können sog. Berufsklauseln relevant sein. Bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. Verwaltungsbeamte, Finanzbeamte, Telekombeamte, Postbeamte, Zollbeamte, Polizeibeamte (auch Bundespolizei), Lehrer (verbeamtet), Feuerwehrbeamte, Richter und Staatsanwälte sowie Soldaten können dienstunfähig werden.
Hinweis
Diese Berufsgruppen benötigen eine Dienstunfähigkeitsversicherung mithilfe einer entsprechenden sogenannten DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel). Hier nützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne eine solche DU-Klausel nichts.
Folgende Klauseln sollten unbedingt im Versicherungsschutz z.B. als Polizist/-in enthalten sein:
möglichst langer Versicherungsschutz,
Polizeidienstunfähigkeitsversicherung bis 63. Lebensjahr versicherbar,
Ausbildungsklausel/Karriereklausel,
Verzicht auf abstrakte Verweisung,
echte Dienstunfähigkeitsklausel, spezielle Polizistenklausel,
Versicherungsschutz auch für Polizeianwärter, Polizisten auf Probe und Widerruf,
Teildienstunfähigkeit versicherbar.
Praxistipp
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