berufsunfaehigkeitsversicherung-js.de Auswahlmenü
Berufsunfähigkeitsversicherung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses als Störfall

Berufsunfähigkeitsversicherung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses als Störfall

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses als Störfall in unserem BUV Lexikon.

BerufsunfähigkeitsversicherungBerufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich der besten Anbieter und TarifeVergleich der besten Anbieter und Tarife Berufsunfähigkeitsversicherung - Optimale Leistungen zum günstigsten PreisOptimale Leistungen zum günstigsten Preis
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses als Störfall

Ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses z.B. während einer Elternzeit würde zu einem Ruhen des Versicherungsschutzes, gerade auch bei der Berufsunfähigkeit, führen. Dies kann nicht gewollt sein. Um es zu verhindern, müssten die Beiträge zur bAV und damit zur Berufsunfähigkeitsversicherung privat vom jeweiligen Arbeitnehmer selbst getragen und geleistet werden.

Lässt man hingegen den Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung für z.B. ein Jahr ruhen, kann das Wiederaufleben des Vertrages von einer Gesundheitsprüfung abhängig gemacht werden. Was tun, wenn dann aufgrund verschlechterter Gesundheitsverhältnisse keine Versicherungsmöglichkeit mehr besteht oder dies nur noch über Ausschluss oder Risikozuschlag möglich ist?

Es ist daher wichtig, dass die Wiederaufnahme ohne Gesundheitsprüfung klar geregelt ist oder dass der Arbeitnehmer die Beiträge weiter zahlt.



Seite zurück

Hauptübersicht unseres Berufsunfähigkeitsversicherung Lexikon

BUV Rechner
Rechner für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Schon ab 9,25 € monatl.

Hier können Sie die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung anonym online berechnen.


^