Berufsunfähigkeitsversicherung - Rechtsgrundlagen der BUV
Die bis 1994 genehmigungspflichtigen und marktüblichen Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung (BB-BUZ) und Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) wurden durch die überarbeiteten und individueller gestalteten Bedingungen ersetzt:
Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ 95 oder BUZ 96) bzw.
Bedingungen 95 für den Fall der Berufsunfähigkeit.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Lebensversicherungsunternehmen regelten die Vertragsgrundlagen. Seit der VVG-Reform 2008 sind beide Vertragsformen erstmalig in den §§ 172 bis 177 VVG im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Hierzu führt das neue Versicherungsvertragsgesetz Mindeststandards ein, an denen sich die Verträge zur Berufsunfähigkeit zu messen haben.
Im Anschluss daran haben sich die
BUZ 2008 und die
BUV 2008
am Markt etabliert und wurden bereits durch neue Bedingungen und Überarbeitungen nach Umstellung auf die Unisex-Tarife zuletzt mit den
AVB BUV 2012 und
AVB BUV 2013 modifiziert.
Die Anbieter setzen im starken Bedingungs- und Leistungswettbewerb auf eigene Bedingungstexte und Erweiterungen z.B. durch Assistance-Leistungen und neue Kombinationen von BU und Pflege, BU und KT (Krankentagegeld).
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