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Berufsunfähigkeitsversicherung - Rechtsgrundlagen der BUV

Berufsunfähigkeitsversicherung - Rechtsgrundlagen der BUV

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Rechtsgrundlagen der BUV in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Rechtsgrundlagen der BUV

Die bis 1994 genehmigungspflichtigen und marktüblichen Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung (BB-BUZ) und Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) wurden durch die überarbeiteten und individueller gestalteten Bedingungen ersetzt:


Kleiner grüner Haken Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ 95 oder BUZ 96) bzw.
Kleiner grüner Haken Bedingungen 95 für den Fall der Berufsunfähigkeit.

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Lebensversicherungsunternehmen regelten die Vertragsgrundlagen. Seit der VVG-Reform 2008 sind beide Vertragsformen erstmalig in den §§ 172 bis 177 VVG im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Hierzu führt das neue Versicherungsvertragsgesetz Mindeststandards ein, an denen sich die Verträge zur Berufsunfähigkeit zu messen haben.

Im Anschluss daran haben sich die
Kleiner grüner Haken BUZ 2008 und die
Kleiner grüner Haken BUV 2008

am Markt etabliert und wurden bereits durch neue Bedingungen und Überarbeitungen nach Umstellung auf die Unisex-Tarife zuletzt mit den
Kleiner grüner Haken AVB BUV 2012 und
Kleiner grüner Haken AVB BUV 2013 modifiziert.

Die Anbieter setzen im starken Bedingungs- und Leistungswettbewerb auf eigene Bedingungstexte und Erweiterungen z.B. durch Assistance-Leistungen und neue Kombinationen von BU und Pflege, BU und KT (Krankentagegeld).



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