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Berufsunfähigkeitsversicherung - Prozessquote

Berufsunfähigkeitsversicherung - Prozessquote

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Prozessquote in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Prozessquote

Die sog. Prozessquote setzt die durchschnittliche Anzahl an Gerichtsprozessen bei BU-Leistungsentscheidungen ins Verhältnis zu den durchschnittlichen BU-Fällen pro Jahr. Sie betrug 2009 durchschnittlich 2,5 %.

Die Prozessquote ist sicherlich nicht eine der wichtigsten Kriterien für die Beurteilung des Leistungsverhaltens einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Da es am Markt aber deutliche Unterschiede in einer Bandbreite von 0,5-10 % gibt, macht das deutlich, dass es sehr wohl auch auf den gewählten BU-Versicherer ankommen kann.



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