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Berufsunfähigkeitsversicherung - Pauschal- oder Staffelregelung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Pauschal- oder Staffelregelung

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Pauschal- oder Staffelregelung in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Pauschal- oder Staffelregelung

Kann der Versicherte seine derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, gilt er als berufsunfähig.

Die sog. Pauschalregelung sieht eine Leistung dann vor, wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50% ärztlicherseits festgestellt wurde. Ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50% wird die volle Rente, bei weniger als 50% keine Leistung erbracht. Es handelt sich um eine Alles-oder-nichts-Klausel.

Teilweise wird auch eine Pauschalregelung von 75% angeboten. Sie richtet sich an Personen ohne körperliche Berufstätigkeit. Denn bei dieser Personengruppe tritt die BU nur sehr selten unterhalb von 75% BU-Grad ein. Wird dieser Grad erreicht, so erfolgt die Rentenzahlung in voller Höhe.

Bei der Pauschalregelung von 100% erfolgt die Leistung erst bei Erwerbsunfähigkeit, allerdings dann in voller Höhe. Sie wird insbesondere für Schüler, Studenten und Auszubildende vorgesehen oder für Berufstätige, deren Beruf zu kaum bezahlbaren Beiträgen aufgrund der Risikosituation führt oder die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen keine Berufsunfähigkeits Absicherung erreichen können.

Eine andere Variante ist die Staffelregelung. Hierbei wird bei einer Berufsunfähigkeit von mehr als 75% oder 66 2/3% voll und bei einer BU von mindestens 25% oder 33 1/3% entsprechend dem Grad der BU geleistet. Bei einem BU-Grad unter 25% oder 33 1/3% besteht kein Leistungsanspruch.

Einige Berufsunfähigkeitsversicherung Anbieter leisten bereits dann, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen eine BU- oder EU-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.

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