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Berufsunfähigkeitsversicherung - Nichtversicherbare Personengruppen

Berufsunfähigkeitsversicherung - Nichtversicherbare Personengruppen

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Nichtversicherbare Personengruppen in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Nichtversicherbare Personengruppen

Die Versicherer sehen bestimmte Personengruppen als nicht versicherbar an, sodass die Vertragsform Berufsunfähigkeitsversicherung von vornherein ausscheidet. Hierzu gehören:

Kleiner grüner Haken Angehörige von Sondereinsatzverbänden der Polizei, Bundespolizei, Soldaten/-innen, Bodyguards, Personenschützer, Sprengstoffexperten, Kampfmittel- und Minenräumer (spezielle Deckungskonzepte),
Kleiner grüner Haken Angehörige von Berufen mit stark schwankenden und unregelmäßigen Einkommen, z.B. Saisonarbeiter, Fotomodelle, Mannequins, Models,
Kleiner grüner Haken Personen, die noch keinen Beruf ausüben, wie Schüler und Studenten (einige Versicherer bieten allerdings Versicherungsmöglichkeiten),
Kleiner grüner Haken Angehörige von Berufen mit speziellen künstlerischen Fähigkeiten, wie z.B. Künstler/-innen, Artisten, Akrobaten, Dompteure, Stuntman/-woman, Musiker/-innen, Schauspieler/-innen,
Kleiner grüner Haken ambulante Händler, Schausteller,
Kleiner grüner Haken Rennfahrer und Profisportler aller Art (dafür gibt es Spezialdeckungen),
Kleiner grüner Haken Blinde, Taubstumme,
Kleiner grüner Haken Berufspiloten, Fluglehrer, Fallschirmspringer, Berufstaucher (auch bei Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr) usw.

Praxistipp



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