Berufsunfähigkeitsversicherung - Nichtversicherbare Personengruppen
Die Versicherer sehen bestimmte Personengruppen als nicht versicherbar an, sodass die Vertragsform Berufsunfähigkeitsversicherung von vornherein ausscheidet. Hierzu gehören:
Angehörige von Sondereinsatzverbänden der Polizei, Bundespolizei, Soldaten/-innen, Bodyguards, Personenschützer, Sprengstoffexperten, Kampfmittel- und Minenräumer (spezielle Deckungskonzepte),
Angehörige von Berufen mit stark schwankenden und unregelmäßigen Einkommen, z.B. Saisonarbeiter, Fotomodelle, Mannequins, Models,
Personen, die noch keinen Beruf ausüben, wie Schüler und Studenten (einige Versicherer bieten allerdings Versicherungsmöglichkeiten),
Angehörige von Berufen mit speziellen künstlerischen Fähigkeiten, wie z.B. Künstler/-innen, Artisten, Akrobaten, Dompteure, Stuntman/-woman, Musiker/-innen, Schauspieler/-innen,
ambulante Händler, Schausteller,
Rennfahrer und Profisportler aller Art (dafür gibt es Spezialdeckungen),
Blinde, Taubstumme,
Berufspiloten, Fluglehrer, Fallschirmspringer, Berufstaucher (auch bei Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr) usw.
Praxistipp
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