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Berufsunfähigkeitsversicherung - Meldung der Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung - Meldung der Berufsunfähigkeit

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Meldung der Berufsunfähigkeit in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Meldung der Berufsunfähigkeit

Üblich dürfte nach wie vor noch die schriftliche Meldung und Anzeige eines BU-Falles sein. Bei einigen Anbietern erfolgt der Erstkontakt in dieser Situation künftig telefonisch. Im Idealfall kann im Anschluss an dieses Ersttelefonat bereits direkt der Antrag auf BU-Leistungen ausgefüllt werden.

Ist dies noch nicht möglich, dann schließen sich entweder weitere Telefonate an, um mögliche offene Fragen zu klären oder es wird ein Gespräch vor Ort vereinbart. Bereits im Vorfeld wird dabei dem Kunden erklärt, worum es bei diesem Vor-Ort-Gesprächstermin geht, welche Unterlagen bereit gelegt werden sollten, welche weiteren Vorbereitungen getroffen werden können.

Insbesondere die Darlegung der bisherigen beruflichen Situation bereitet den oft schwer kranken Kunden erhebliche Schwierigkeiten. Und gerade dieser Aspekt ist für die Leistungssachbearbeitung von mitentscheidender Bedeutung.

Um bei Selbstständigen beispielsweise ein konkretes Bild über die tatsächliche betriebliche Situation zu erhalten, wird bei Bedarf auch eine Betriebsbesichtigung durchgeführt. So wird eine umfassende Daten- und Informationssammlung vorgenommen. Die Bearbeitungszeiten werden durch die Vor-Ort-Gespräche deutlich abgekürzt, was bei Kunden und Vermittlern begrüßt werden dürfte.

Wenn ein BU-Tarif zu teuer ist, gibt es Makler, die eine Senkung der Versicherungsdauer empfehlen. Das bedeutet, dass man dann ab einem bestimmten Alter keine Absicherung mehr hat. Hier wird schnell ersichtlich, dass etwa zwei Drittel aller Betroffenen erst ab dem 50. Lebensjahr berufsunfähig wurden.



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