Berufsunfähigkeitsversicherung - Leistungsdauer ist länger als die Versicherungsdauer
Grundsätzlich sind Leistungsdauer und Versicherungsdauer zu unterscheiden.
Die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst den Zeitraum, während dessen die versicherte Person aufgrund Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente und/oder Beitragsbefreiung erhält. Die Zahlung der versicherten BU-Rente und die Beitragsbefreiung für Hauptversicherung und Zusatzversicherungen enden somit typischerweise zu dem im Antrag fixierten und in der Police dokumentierten Zeitpunkt, meist das 60., 63. oder 65. Lebensjahr.
Die Versicherungsdauer charakterisiert den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko besteht. Typischerweise muss die Berufsunfähigkeit bis zum Ende der Versicherungsdauer, 60., 63. oder 65. Lebensjahr, eingetreten sein, damit eine Leistung erfolgen kann.
Versicherungs- und Leistungsdauer können identisch sein. Dies ist bei den meisten Vertragsabschlüssen noch der Fall. Allerdings werden von mehreren Berufsunfähigkeitsversicherungen auch Kombinationsmöglichkeiten offeriert, bei denen eine verlängerte Leistungsdauer vereinbart werden kann.
Beispiel
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