Berufsunfähigkeitsversicherung - Leistungsablehnung
Der Antragsprozess einer Leistung bei BU führt nur noch bei weniger als 10 % der beantragten BU-Leistungsfälle zu einer Leistungsablehnung aufgrund einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Vor fünf Jahren waren es noch 15 %. Hauptablehnungsgrund ist nach wie vor die fehlende Reaktion des Kunden im Rahmen der Leistungsfallbeantragung mit mehr als 32 %.
Ablehnungsgründe
32 % keine Reaktion des Kunden,
28 % Nichterreichung des 50 % Grades,
13 % Anfechtung oder Betrugsfall,
13 % sonstige Gründe,
10 % Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht,
1,8 % Abschlussklauseln,
1,4 % konkrete Verweisung,
0,8 % abstrakte Verweisung.
Praxistipp
Da jeder Anbieter seine eigenen internen Vorgaben hinsichtlich der Leistungsprüfung ansetzt, können durchaus unterschiedliche Verhaltensmuster in der Leistungsbewilligung im Zeitablauf bei den einzelnen Anbietern entstehen. Ein leistungswilliger Versicherer gestern kann morgen ein leistungsunwilliger Versicherer sein.
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Berufsunfähigkeitsversicherung Lexikon