Berufsunfähigkeitsversicherung - Kollektivvertrag außerhalb der bAV
Einige Arbeitgeber bieten den Mitarbeitern die Möglichkeit, privat über Rahmenverträge / Kollektivverträge, die mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen wurden, das Berufsunfähigkeitsrisiko abzudecken. Der Arbeitnehmer wird dabei selbst Versicherungsnehmer, der Arbeitgeber bleibt vertraglich vollständig außen vor.
Er bietet quasi lediglich den großen Rahmen. Je größer die Anzahl der potenziellen Vertragsabschlüsse, desto eher werden Sonderkonditionen und vereinfachte Gesundheitsprüfung bzw. Verzicht auf eine solche durchsetzbar sein. Verlassen Mitarbeiter das Unternehmen, dann können sie i.d.R. den Versicherungsschutz beibehalten und fortsetzen.
Es entfallen dann aber u.U. die Sonderkonditionen und es werden die Normaltarifkonditionen zugrunde gelegt. Aufgrund der bestehenden steuerlichen- und sozialversicherungsrechtlichen Unterschiede zwischen bAV-Berufsunfähigkeit und privaten Berufsunfähigkeitsrenten, scheinen die privaten Maßnahmen sinnvoller zu sein.
Auch der Arbeitgeber sollte ein Interesse daran haben, seinen Mitarbeitern effiziente Absicherungsmöglichkeiten zu bieten. Auch unter haftungsrechtlichen Aspekten könnte die Auslagerung aus der bAV hinaus in den privaten Bereich sinnvoll sein. Versorgungsrechtliche und insolvenzrechtliche Probleme können zudem hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsrente vermieden werden.
Zudem sollten stets die steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sowie arbeits- und insolvenzrechtliche Erwägungen berücksichtigt werden.
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