Berufsunfähigkeitsversicherung - Karenzzeiten
Bei Vereinbarung einer Karenzzeit wird die Leistung erst nach deren Ablauf erbracht. Die Karenzzeit beträgt z.B. drei oder sechs Monate oder ein, zwei oder drei Jahre. Während der Karenzzeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Beitragsbefreiung der Hauptversicherung kann ebenfalls vereinbart werden. Endet die Berufsunfähigkeit und tritt innerhalb von zwei Jahren danach erneut BU aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt.
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