Berufsunfähigkeitsversicherung - Höhe des BUV Beitrag
Für die Beitragsermittlung, bzw. die Höhe des Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind mehrere Einflussfaktoren relevant:
Eintrittsalter,
Versicherungsdauer,
Leistungsdauer,
Gesundheitszustand,
berufliche Risiken,
sonstige Risiken,
Höhe der BU-Rente,
Karenzzeit,
Normaltarifierung oder technisch einjähriger Tarif,
Zusatzdeckungen,
dynamische Anpassung, Nachversicherungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich gelten dabei folgende Aussagen:
Je höher das Eintrittsalter, desto höher sind die Beiträge.
Je länger die Versicherungsdauer und Leistungsdauer, desto höher sind die Beiträge.
Je schlechter der Gesundheitszustand, desto unwahrscheinlicher ist die Versicherbarkeit.
Bei versicherbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen können Risikobeitragszuschläge vereinbart werden.
Höhere berufliche oder sonstige Risiken führen i.d.R. zu Beitragszuschlägen.
Der Beitrag ist abhängig von der Einstufung des Berufes in bestimmte Berufsgruppen, wobei Anzahl der Berufsgruppen und Beitragshöhe sehr unterschiedlich sein können.
Karenzzeit und Leistungsdauer (lebenslang oder bis 67) beeinflussen den Beitrag.
Der Beitragssatz richtet sich nach dem Verhältnis zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Hauptversicherung und führt bei Überschreiten der 24-%-Regel i.d.R. zu erhöhten Beiträgen.
Es gibt Beitragsvorteile bei Einsteigertarifen für junge Leute.
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko des Eintritts der berufsunfähig zu werden an. Deshalb ist der Versicherungsschutz bis zu einem Endalter 65 oder 67 auch deutlich teurer als bis zum Endalter 55 oder 59. Die Anbieter berechnen einen Beitrag per Mischkalkulation, der über die gesamte Vertragsdauer grundsätzlich gleichmäßig verteilt wird und gleich bleibt.
Im Unterschied dazu wird bei einer technisch einjährigen Tarifierung berücksichtigt, dass man in jungen Jahren einen geringeren Beitrag zahlt und erst dann mit steigendem Alter das sich gleichzeitig erhöhende Risiko mit einem höheren Beitrag belegt wird.
Diese altersgerechte Tarifierung beinhaltet den Nachteil, dass die monatliche Beitragsbelastung mit jedem neuen Versicherungsjahr höher wird. Allerdings besteht in solchen Fällen oftmals eine Flexibilität insofern, als zu jeder Hauptfälligkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung ein Umtausch in einen Tarif mit den üblichen Rechnungsgrundlagen unter Bildung einer Deckungsrückstellung möglich ist, der dann einen konstanten Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung über die Laufzeit bietet.
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