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Berufsunfähigkeitsversicherung - Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

Berufsunfähigkeitsversicherung - Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Höhe der Berufsunfähigkeitsrente in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

Im Idealfall sollte die Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente so bemessen sein, dass es bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht zu einer erheblichen und nichtverkraftbaren Einkommenseinbuße kommt.

Bei der Ermittlung der richtigen Höhe der BU-Rente sollte man sich vor Augen halten, was die Berufsunfähigkeitsrente im Fall der Berufsunfähigkeit eigentlich konkret leisten soll.

Kleiner grüner Haken Die Berufsunfähigkeitsrente soll den Lebensstandard, der vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit bestand, sichern.

Kleiner grüner Haken Es sollen sämtliche fixe Kosten für Miete, Kredite, Hypotheken, gedeckt werden sowie für

Versicherungen, Krankenversicherung, Sozialversicherung, gesetzliche Rentenversicherung und für die private Altersvorsorge.

Anhand dieser individuell zu ermittelnden Kosten sollte die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kalkuliert werden.

Hinweis
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist als Summenversicherung so ausgelegt, dass sie im Schadenfall eine bestimmte vereinbarte Versicherungssumme, also hier die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, leistet. Doppelversicherungen sind möglich. Der BU-Versicherer kann seine Leistung nicht kürzen, unabhängig davon, wieviel Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder Erwerbsminderungsrente der Versicherte erhält. Umgekehrt kann auch der Sozialversicherungsträger nicht seine Leistungen kürzen, wenn eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besteht.

Anders sieht es dann aus, wenn die Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) geleistet wird. In diesen Fällen wird die Berufsunfähigkeitsrente als Geldeinnahme angerechnet (§ 82 SGB XII) und in voller Höhe abgezogen.

Nochmals anders stellt sich die Situation im Zusammenspiel zwischen der Krankentagegeldleistung eines privaten Krankenversicherers und der BU-Rentenleistung eines Berufsunfähigkeitsversicherers dar.

Hinweis
Es bestehen z.T. Vorgaben für die finanzielle Risikoprüfung, die vorsehen, dass als Grundlage für die individuelle Berechnung der zu versichernden Höhe der Berufsunfähigkeitsrente das persönliche Bruttojahresarbeitseinkommen dient. Davon werden dann z.B. maximal 60% abgesichert. Allerdings werden dabei alle weiteren bestehenden oder parallel beantragten Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt.

Freiberufler und Selbstständige können i.d.R. bis zu 75% des letzten Nettoeinkommens über eine BU-Rente absichern. Ab bestimmten Größenordnungen werden Einkommensnachweise bzw. die Vorlage der letzten Steuererklärungen verlangt.

Arbeitnehmer sollten mindestens 30% des letzten Nettoeinkommens als BU-Rente versichern. Konkret kann die Differenz zwischen Rentenanwartschaft aus gesetzlicher Rentenversicherung und eventuell bestehender betrieblicher Altersversorgung zum aktuellen Nettoeinkommen versichert werden.

Die maximal zulässige Höhe der Rente im Verhältnis zur Hauptversicherung kann je nach Versicherungsunternehmen und Tarifart unterschiedlich sein. Allgemein gilt:

Kleiner grüner Haken bei Risikolebensversicherungen: bis 24% der Versicherungssumme; es werden allerdings auch Einschlussmöglichkeiten bis zu 600% offeriert,

Kleiner grüner Haken bei Kapitallebensversicherungen: bis 24%, maximal 100% der Hauptversicherungssumme, ab Eintrittsalter 50 Jahre maximal 48%,

Kleiner grüner Haken bei Rentenversicherungen: bis 200%, maximal 400% der garantierten Altersrente.

Bestimmte Personengruppen wie Hausfrauen, Hausmänner, Lehrlinge, Studenten und Schüler können maximal Höchstrenten von 500 bis zu 1.000 EUR monatlich versichern.

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