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Berufsunfähigkeitsversicherung - Gefahrenpunkt Dienstobliegenheitserklärung (DOE)

Berufsunfähigkeitsversicherung - Gefahrenpunkt Dienstobliegenheitserklärung (DOE)

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Gefahrenpunkt Dienstobliegenheitserklärung (DOE) in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Gefahrenpunkt Dienstobliegenheitserklärung (DOE)

Idealerweise sollte die DOE nicht vom Arbeitgeber abgegeben werden, sondern von der zu versichernden Person. Der Arbeitnehmer ist hinsichtlich seines eigenen Gesundheitszustandes und seiner Ausfallzeiten i.d.R. der kompetentere Ansprechpartner.

Für den Arbeitgeber bestehen insofern Haftungsrisiken, wenn er die DOE für seinen Arbeitnehmer abgibt, was es zu vermeiden gilt. Grundsätzlich wird die Wahrscheinlichkeit einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung durch eine einfache Formulierung der Erklärung minimiert.



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