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Berufsunfähigkeitsversicherung - Einsteigertarife für junge Leute

Berufsunfähigkeitsversicherung - Einsteigertarife für junge Leute

Definition zum Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung - Einsteigertarife für junge Leute in unserem BUV Lexikon.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Einsteigertarife für junge Leute

Es handelt sich vordergründig um preiswerte Einsteigertarife für junge Kunden, bei denen die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in den ersten Jahren altersabhängig kalkuliert werden (Schüler, Studenten, Berufsanfänger). Da die Beiträge anders kalkuliert werden als bei &Normaltarifen& ist es mitentscheidend, ob und wie sich der Versicherungsvertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung später automatisch anpasst, denn das Versicherungsendalter muss ansonsten oft innerhalb einer bestimmten Frist heraufgesetzt werden.

Wird die Frist verpasst, endet der Versicherungsschutz sonst vorzeitig. Auch die Beitragssprünge aufgrund massiver Prämienanpassung bei diesen Tarifen stoßen dann u.U. auf Unverständnis, was die Gefahr der Beendigung des Versicherungsschutzes der Berufsunfähigkeitsversicherung durch Kündigung durch den Versicherungsnehmer steigern könnte. Daher empfehlen sich Tarife mit maßvollen jährlichen Steigerungen anstelle von solchen Tarifen mit erheblichen Beitragssprüngen.

Grundsätzlich kann man unterscheiden zwischen
Kleiner grüner Haken einjährig kalkulierten Risikobeiträgen,
Kleiner grüner Haken stufenweise steigenden Risikobeiträgen und
Kleiner grüner Haken abgekürzte Versicherungsdauern von maximal 15 Jahren.

Bei den einjährigen Risikobeiträgen wird für den 20-jährigen Berufsanfänger der Risikobeitrag seines Lebensjahres erhoben, und der ist sehr niedrig, da auch das Risiko in diesem Alter berufsunfähig zu werden gering ist. Mit zunehmendem Alter steigt das Berufsunfähigkeitsrisiko, das insbesondere zwischen 50 und 65 Jahren besonders hoch ist.

Damit steigen auch die Risikobeiträge von Jahr zu Jahr an. Eine Wechseloption ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen &normal& kalkulierten Tarif bietet die Möglichkeit auf ein ab diesem Zeitpunkt gleichbleibendes Beitragsniveau.

Bei den stufenweise steigenden Risikobeiträgen erfolgt in den ersten Jahren der Vertragsdauer ein Reduzierung des Beitrages, der dann stufenweise in den folgenden fünf bis zehn Jahren auf den für die Restlaufzeit erhöhten Beitrag angehoben wird.

Sowohl die Zeitpunkte als auch die Beitragssprünge sind meist zu Vertragsbeginn der Berufsunfähigkeitsversicherung vorgegeben. Ein Wechsel in einen Tarif mit gleichbleibenden Beiträgen ist selten vorgesehen.

Bei der abgekürzten Versicherungsdauer wird der Versicherungsschutz nur für einen von Beginn an begrenzten Zeitraum von z.B. zehn oder 15 Jahren vereinbart. Die Beiträge sind entsprechend niedriger, da das Risiko einer Berufsunfähigkeit in jungen Jahren deutlich geringer ist.

Will die versicherte Person allerdings den Versicherungsschutz über di vereinbarte Laufzeit hinaus für den Fall aufrechterhalten, dass die BU erst mit 55 oder 60 Jahren eintritt, dann müsste ein Anschlussvertrag vereinbart werden als Tarifoption ohne erneute Gesundheitsprüfung mit den dann geltenden Tarifbeiträgen und Versicherungsbedingungen.

Eine Option für einen Wechsel des Tarifs ohne erneute Gesundheitsprüfung ist einerseits sinnvoll. Wenn für den Vertrag innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung, in den dann gewechselt wird, die dann gültigen Tarifbeiträge und die entsprechenden Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung zugrunde gelegt werden, dann kann man die gebotene Option hinsichtlich der tatsächlichen Bedeutung nicht einordnen.

Deshalb sind diese Optionsaussagen durchaus zu hinterfragen.

Vordergründig preiswertere Startertarife und nachfolgende Optionstarife müssen über den gesamten Versicherungszeitraum bis 67 oder sogar lebenslang betrachtet nicht preisgünstiger sein als von Beginn an durchlaufende Normaltarife. Dies hängt mit den vorstehend beschriebenen unterschiedlichen Kalkulationsverfahren bei den Startertarifen zusammen.

Die Beitragssumme bei Normaltarifen kann also durchaus geringer sein als bei den Startertarifen des gleichen Anbieters. Es kann also durchaus vorkommen, dass der geringere preiswerte Anfangsbeitrag mit einer insgesamt höheren Beitragssumme erkauft wird (in der Spitze zwischen 40 und 45 % höher als beim Normaltarif). Ebenso ist es denkbar, dass bei Tarifen mit abgekürzter Versicherungsdauer der Gesamtbeitrag nicht ermittelt werden kann, da völlig offen ist, welche Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in 15 Jahren zu zahlen sein werden.

Der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung bedeutet allerdings nicht, und diese Unterscheidung ist wichtig, dass der BU-Versicherer auf eine Risikoprüfung verzichtet. Er wird sich vielmehr bei einer Anschlussversicherung bzw. Ausübung einer Option sehr wohl dafür interessieren, welche gefährliche Hobbys (Motorradfahren, Gleitschirmfliegen) oder welchen Beruf er ausübt, welcher Familienstand vorliegt, ob er Raucher oder Nichtraucher ist usw., je nachdem, welche Risikorelevante Kriterien er in der Zukunft für die Tarifierung der Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigen will.

Hinweis
Die Anbieter mit besonders gutem Preis-Leistungs-Verhältnis sind oftmals auch gerade diejenigen, die schneller bei der Risikoprüfung dazu neigen, den Versicherungsschutz nur gegen Zuschläge und Erschwerungen anzubieten.

Geachtet werden sollte bei den Einsteigertarifen auf eine Dynamisierungsmöglichkeit.

Wer sich eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren noch nicht leisten kann, ist über einen Einsteigertarif besser abgesichert, als wenn er gar nichts unternehmen würde. Nicht auszuschließen sind allerdings über die gesamte Vertragsdauer bis zum Rentenbeginn betrachtet höhere Beitragsaufwendungen als bei normalen BU-Tarifen. Auch die zuvor aufgezeigten Unwägbarkeiten bei Ausübung von Tarifwechseloptionen sowie Verlängerungsoptionen sollten berücksichtigt werden.



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