Berufsunfähigkeitsversicherung - Beschwerdequote
Die Beschwerdestatistiken sprechen insgesamt eher für die Anbieter von BUV. So wurden 2012 von den 11.616 beim Ombudsmann eingereichten zulässigen Beschwerden nur 427 gegenüber den BU-Anbietern bzw. den Vermittlern dieser Versicherung geäußert.
Auch ist in den letzten Jahren eine positive Entwicklung im Sinne von sinkenden Beschwerdezahlen festzustellen.
Die Beschwerdestatistik ist nicht mit der Prozessquote gleichzusetzen. Das heißt, die Beschwerden können auch andere Gründe als eine Zahlungsverweigerung im Leistungsfall haben.
Zeitraum | Zulässige Beschwerden in der BUV | Anteil an den zulässigen Unternehmens Beschwerden | Anteil an den zulässigen Vermittler Beschwerden |
2012 | 427 | 3,7 % | 6,4 % |
2011 | 496 | 4,0 % | 5,5 % |
2010 | 587 | 4,6 % | 3,9 % |
2009 | 526 | 4,3 % | 2,6 % |
2008 | 508 | 3,8 % | 1,2 % |
Quelle: Jahresbericht 2012 des Versicherungsombudsmanns
Auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gehen naturgemäß Beschwerden über Lebensversicherer und damit auch zur Berufsunfähigkeitsversicherung ein, die allerdings nur aggregiert und nicht differenziert ausgewiesen werden.
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