Berufsunfähigkeitsversicherung - Beitragszahlung
Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind je nach Vereinbarung laufend für jede Versicherungsperiode oder als Einmalbeitrag zu entrichten. Die Versicherungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen.
Die laufenden Beiträge werden zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Für die unterjährige Zahlungsweise werden meist Ratenzuschläge erhoben.
Der Einlösungsbeitrag wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Alle weiteren Folgebeiträge sind jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstag zu zahlen. Für Beitragsstundungen sind schriftliche Vereinbarungen mit dem Versicherer erforderlich.
Bei Zahlungsschwierigkeiten werden neben Stundungsoptionen für bestimmte Zeitdauern auch die teilweise Beitragsfreistellung angeboten. Für den Zahlungsverzug beim Erstbeitrag bzw. Folgebeitrag gelten die üblichen Regelungen.
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