Berufsunfähigkeitsversicherung - Arbeitgeberwechsel als Störfall mit Konsequenzen für die BU
Vermittler scheuen die Vereinbarung einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der bAV oftmals auch unter Kenntnis der Probleme bei der sogenannte Portierung der bAV-Versorgung im Zusammenhang mit dem Arbeitgeberwechsel.
Im Durchschnitt wechselt der deutsche Arbeitnehmer alle fünf Jahre den Arbeitgeber. Durchgehende Erwerbsbiografien von Arbeitnehmern, die ihr Erwerbsleben lang bei ein und demselben Arbeitgeber über 35 bis 45 Jahre beschäftigt waren, werden immer seltener.
Hält man sich vor Augen, dass so sehr schnell drei bis sechs Arbeitgeber pro Arbeitnehmer vorhanden sein können und jeder Arbeitgeber als Versicherungsnehmer in der bAV heute das Recht hat, den Anbieter seiner Direktversicherungen selbst auszusuchen, dann wird das Problem deutlich.
Was tun, wenn der neue Arbeitgeber den bisherigen Vertrag nicht übernehmen möchte?
Es bleiben dann die Möglichkeiten der privaten Fortsetzung des Vertrages oder der Beitragsfreistellung und ggf. eines Neuvertragsabschlusses (mit neuem höheren Eintrittsalter und u.U. einer neuerlichen Gesundheitsprüfung bei ggf. verschlechterten Gesundheitsverhältnissen). Die Portabilitätsmöglichkeit einer Übertragung entfällt bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
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